PKV-Verband warnt vor unzulässigen Werbeanrufen
Berlin – Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat vor unzulässigen Werbeanrufen gewarnt. Aktuell täuschten in Deutschland Anrufer vor, im PKV-Auftrag zu handeln, so der Verband. „Derzeit rufen windige Geschäftsleute unerwünscht bei Bürgern an, um sich personenbezogene Daten zu erschleichen“, erklärte Verbandsdirektor Volker Leienbach.
Dabei gäben sie sich fälschlich als Mitarbeiter des PKV-Verbandes aus oder nutzten ähnlich klingende Namen. „Mitarbeiter des PKV-Verbands führen selbstverständlich keine vertriebsorientierten Telefongespräche“, sagte Leienbach. Solche unlauteren Werbemethoden belasteten die Verbraucher und schädigten den guten Ruf der Branche.
Leienbach verwies darauf, dass der PKV-Verband mittlerweile die zuständigen Datenschutzbehörden eingeschaltet sowie die Bundesnetzagentur informiert hat. Er vermutet, dass die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen entlockten Daten für den Adresshandel oder für Verkaufsgespräche zweckentfremdet werden. Laut PKV-Verband ist dabei den Tatbestand des strafbaren Verhaltens im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG) erfüllt.
„Wir raten den Betroffenen daher, Namen und Telefonnummer des Anrufers zu notieren und einen Strafantrag bei der Polizei zu stellen“, so der Verbandsdirektor. Auf den Internetseiten der Polizei einiger Bundesländer sei dies zudem auch ganz einfach per Email oder über Online-Formulare möglich.
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