Politik

PKV: Wahltarife in der GKV abschaffen

  • Donnerstag, 7. November 2013
Uploaded: 07.11.2013 14:21:41 by mis
Uwe Laue dpa

Berlin – Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) hat die Forderung der SPD zurückgewiesen, wonach PKV-Versicherte ihre Altersrückstellungen von einem Privatversicherer zum anderen mitnehmen dürfen sollen. „Portabilität löst kein Problem, sondern wäre ein sozialpolitisches Hochrisikoexperiment“, sagte der Vorsitzende des PKV-Verbands, Uwe Laue, heute vor Journalisten in Berlin. „Denn dadurch würde die versicherungstypische Solidarität der Gesunden mit den Kranken zerstört – zugunsten vermeintlicher Wechselvorteile für jüngere Gesunde, aber zulasten älterer und kranker Versicherter.“

Er räumte aber ein, dass die im § 204 Versicherungsvertragsgesetz festgeschriebene Möglichkeit, Altersrückstellungen bei Tarifwechseln innerhalb eines Unternehmens mitzunehmen, von den Versicherern noch nicht ausreichend umgesetzt werde. 

Beitragsbemessungsgrenze senken
Laue forderte zudem, die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) von heute 53.550 auf 48.600 Euro Jahreseinkommen zu senken. „Dadurch würden wieder mehr Menschen in die Lage versetzt, kapitalgedeckt für ihre absehbaren Gesundheitskosten im Alter vorzusorgen“, so der PKV-Vorsitzende.

Darüber hinaus forderte er die neue Bundesregierung auf, die im Jahr 2007 eingeführten Wahltarife in der GKV wieder abzuschaffen. Denn die Grundleistungen einer Sozialversicherung müssten klar von individuell gewünschten höherwertigen Leistungen getrennt werden. „Solche Zusatzangebote gehören in eine private und kapitalgedeckt finanzierte Zusatzversicherung, nicht aber in sogenannte Wahltarife unter dem Dach der Sozialversicherung“, befand Laue, der zugleich Vorstandsvorsitzender der Debeka ist.

Pflege-Bahr ausbauen
Auch solle sich der Gesetzgeber im Rahmen der angekündigten Pflegereform an der geförderten privaten Pflegezusatzversicherung, dem sogenannten Pflege-Bahr, orientieren, statt auf eine Ausweitung der Umlagefinanzierung zu setzen. Bei dem Anfang des Jahres in Kraft getretenen Pflege-Bahr fördert der Staat eine private Pflegezusatz­versicherung mit fünf Euro pro Monat.

„Unser Wunsch wäre es, diese Zusatzver­sicherung noch auszubauen. Sicher würde dabei eine Förderung von zehn statt der heutigen fünf Euro helfen“, so Laue. Diese Art der Zusatzversicherung würde von den Bürgern auch mehr und mehr nachgefragt. So schlössen seit Einführung des Pflege-Bahrs 1.000 Menschen pro Tag einen entsprechenden Vertrag ab.

GOÄ: Verhandlungen auf gutem Wege
Zur Reform der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sagte Laue: „Die Verhand­lungen sind auf einem sehr guten Weg. Ich gehe davon aus, dass wir mit der Bundes­ärztekammer in den meisten Punkten einig sind und in relativ kurzer Zeit eine Verein­barung treffen können, wie die Basis der neuen GOÄ gestaltet werden kann.“ Er sei sehr optimistisch, dass es noch in diesem Jahr gelinge, eine Rahmenvereinbarung abzu­schließen, die Richtschnur für die Ausarbeitung der Detailarbeiten sein könne.

fos

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung