Ärzteschaft

PKV will den Tarifwechsel vereinfachen

  • Dienstag, 14. Oktober 2014

Berlin – Einen „Leitfaden zum unternehmensinternen Tarifwechsel“ hat der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) für seine Mitgliedsunternehmen erstellt. Sie sollen damit den Service für ihre Versicherten verbessern. „Wahlfreiheit und individueller Versicherungsschutz gehören zu den großen Pluspunkten der PKV. Damit unsere Versicherten jederzeit die für sie beste Tarifoption finden und auswählen können, hat die Branche nun den Leitfaden erarbeitet“, sagte der Vor­sitzende des PKV-Verbandes Uwe Laue.

Nach geltendem Recht haben die Versicherten nicht nur einen vertraglich und gesetzlich garantierten Anspruch auf den Wechsel in andere Tarife ihres Unternehmens, sondern auch darauf, dabei kostenfrei, sachgerecht und persönlich von ihrer Versicherung beraten zu werden. Der neue Leitfaden geht aber laut dem PKV-Verband über dieses gesetzliche Tarifwechselrecht hinaus.

So verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, den Versicherten das gesamte Spektrum an möglichen Zieltarifen aufzuzeigen oder geeignete Tarife im Kunden­interesse auszuwählen. Dabei werden die Auswahlkriterien durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer testiert. Überdies verpflichten sich die teilnehmenden Versicherer, bei Prämienerhöhungen den Versicherten bereits ab dem 55. Lebensjahr automatisch konkrete Tarifalternativen vorzuschlagen. Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen sie dies erst fünf Jahre später tun. Außerdem verpflichten die Unternehmen sich, sämtliche Tarifwechsel-Anfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten.

Schon jetzt haben sich laut dem PKV-Verband Unternehmen mit einem Marktanteil von mehr als 82 Prozent der Privatversicherten dazu bereit erklärt, den Leitfaden umzu­setzen. Weitere Unternehmen mit nochmals rund fünf Prozent Marktanteil haben ihren Beitritt bereits angekündigt.

Allerdings weist der Verband daraufhin, dass die Umsetzung umfangreiche Veränderungen in der Unternehmens-EDV und der internen Organisation erforderlich mache – das gelte besonders für den Aufbau des überprüfbaren Tarif-Auswahlsystems. „Aber spätestens 2016 wird der Leitfaden in vollem Umfang von allen teilnehmenden Unternehmen umgesetzt“, hieß es aus dem PKV-Verband.

hil

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