Ärzteschaft

Pneumologen empfehlen Mund-Nasen-Maske statt invasiver Beatmung

  • Donnerstag, 21. Juli 2016

Berlin – Beatmungspflichtige Patienten, wann immer möglich, über eine Mund-Na­sen-Mas­­ke zu versorgen statt invasiv über ein Tracheostoma, empfehlen Lungenärzte des Verbands Pneumologischer Kliniken (VPK), der Deutschen Gesellschaft für Pneu­mologie und Beatmungsmedizin (DGP) und des Bundesverbands der Pneumologen (BdP) gemeinsam mit der Deutschen interdisziplinären Gesellschaft für außerklinische Beatmung (DIGAB).

„Die extreme Zunahme der Fälle invasiver Beatmung in den letzten zehn Jahren ist ganz überwiegend auf ein Versagen der Beatmungsentwöhnung nach Akut-Intensivtherapie zurückzuführen“, erläuterte Thomas Voshaar, Vorsitzender des VPK und Chefarzt des Lungenzentrums am Krankenhaus Bethanien Moers.

Die Betroffenen würden nach einer Intensivbehandlung, bei der sie auch invasiv beatmet werden mussten, nicht erfolgreich vom Beatmungsgerät entwöhnt und deshalb nach der Entlassung aus der Akut-Intensivstation überwiegend in sogenannten Intensiv-Pflege­wohn­gemeinschaften weiterbehandelt, deren Versorgungskosten die gesetzlichen Kran­kenkassen tragen.

„Stattdessen könnten schätzungsweise 60 Prozent dieser Patienten durch eine Um­stellung auf die nicht-invasive Beatmung über eine Mund-Nasen-Maske erfolgreich von der invasiven Beatmung entwöhnt und somit auch nach Hause entlassen werden, wo sie die Maskenbeatmung autonom und überwiegend nachts fortführen können“, meinte Simone Rosseau, zweite Vorsitzende der Deutschen interdisziplinären Gesellschaft für außerklinische Beatmung (DIGAB).

Begründungen dafür, Patienten nach einer invasiven Langzeitbeatmung auf der Intensiv­station ohne Beatmungsentwöhnung mit verbleibendem Tracheostoma direkt in eine 24-stündige Intensivpflege zu entlassen, seien oft die Angst vor einer Schluckstörung des Patienten oder einer Bewusstseinsstörung mit Aspirationsgefahr.

„Dabei werden Schluckstörungen durch Luftröhrenkanülen zusätzlich gefördert, selbst nach Blockung der Kanüle kann noch Speichel in die Luftröhre eindringen“, erläuterte Rosseau. Aufgrund des Luftröhrenschnittes könnten die Patienten aber nicht selber abhusten, so dass ihnen vermehrt Atemwegsinfektionen drohten. „Für die Prognose vieler Patienten ist es also sehr viel günstiger, wenn die Luftröhrenkanüle entfernt und der Luftröhrenschnitt verschlossen würde“, bekräftigten die Intensivmedizinerin.

hil

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