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Polens Parlament stimmt für Lockerung des Abtreibungsrechts

  • Mittwoch, 21. Oktober 2026
/picture alliance, NurPhoto, Foto Olimpik
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Warschau – Polens Parlament hat den Weg für ein liberaleres Abtreibungsrecht freigemacht. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte gestern Abend für zwei entsprechende Gesetzentwürfe aus dem Mitte-Links-Bündnis von Regierungschef Donald Tusk. Es wird allerdings erwartet, dass der rechtskonservative Präsident Karol Nawrocki beide Gesetze per Veto stoppt.

Das erste Gesetz hatten Tusks liberalkonservative Bürgerkoalition (KO) sowie die Linke eingebracht. Die Änderung des Strafgesetzbuches sieht vor, dass Schwangerschaftsabbrüche und die Hilfe dazu teilweise entkriminalisiert werden.

Der Entwurf fand eine knappe Mehrheit von 217 zu 213 Stimmen – auch Vizeregierungschef und Verteidigungsminister Wladyslaw Kosiniak-Kamysz von der christlich-konservativen Bauernpartei PSL stimmte dagegen.

Die zweite Gesetzesnovelle soll künftig Schwangerschaftsabbrüche ermöglichen, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufweist. Das Gesetz wurde mit einer Mehrheit von 233 Stimmen angenommen; 203 Abgeordnete stimmten dagegen. Es soll eine umstrittene Entscheidung des Verfassungsgerichts von 2020 rückgängig machen.

Unter der damaligen nationalkonservativen PiS-Regierung hatte das Verfassungsgericht entschieden, dass Frauen auch bei schweren Fehlbildungen des Ungeborenen die Schwangerschaft nicht abbrechen dürfen. Ein Abbruch ist seitdem nur noch nach einer Vergewaltigung oder bei Inzest möglich oder wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist.

Die Verschärfung des Abtreibungsrechts, das damit zu einem der strengsten in Europa wurde, löste seinerzeit monatelange Massenproteste aus. Die Liberalisierung der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch war eines der zentralen Wahlkampfversprechen von Tusk, dessen proeuropäische Koalition das Land seit 2023 führt.

Die Chancen auf eine Umsetzung sind jedoch nach den jetzt vom Parlament beschlossenen Gesetzen gering. Damit sie in Kraft treten, muss der von der PiS unterstützte Präsident Nawrocki sie unterschreiben. Ein Veto gilt als wahrscheinlich. Nawrockis Kanzlei kündigte an, das Staatsoberhaupt werde die Gesetze „sachlich und inhaltlich prüfen“ und verwies auf seine bisherigen Äußerungen zum Schutz des ungeborenen Lebens.

dpa

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