Politik sollte Öffentlichen Gesundheitsdienst bei Klimaanpassung stärker einbinden

Berlin – Die Klimaanpassung und der gesundheitliche Hitzeschutz sollten feste Funktionen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) sein. Darauf drängen die Allianz für Klimawandel und Gesundheit (Klug) sowie das Centre for Planetary Health Policy (CPHP) in einem gestern veröffentlichten Policy Brief. Diese Aufgaben sollten auch gesetzlich festgeschrieben werden.
Als erstes Bundesland habe Nordrhein-Westfalen (NRW) den Hitzeschutz und den Klimawandel explizit im Gesundheitsdienstgesetz (GDG) verankert, heißt es in dem Papier. Andere Länder sollten das GDG entsprechend überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um den Umgang mit Klimawandelfolgen systematisch und flächendeckend zu unterstützen.
Dabei sollen sich die Rollen zwischen Landes- und Kommunalebene unterscheiden. Im Land Baden-Württemberg etwa koordiniert der Arbeitskreis Hitzeschutz regelmäßige Austauschtreffen der Gesundheitsämter und Regierungspräsidien. Zudem soll auf Landesebene ein Hitzeaktionsplan erarbeitet werden, der wiederum auf Landkreisebene konkret umgesetzt werden soll. Im Landkreis Esslingen ist so etwa eine Karte mit kühlen Orten entstanden.
Der Policy Brief wurde im Rahmen des Projekts Hitzeaktionsplan Öffentlicher Gesundheitsdienst Baden-Württemberg (HOT-BW) verfasst. Ziel des Projekts war die Erstellung konkreter Handlungsempfehlungen für den Hitzeschutz im Land Baden-Württemberg.
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