Politik will kartellrechtliche Probleme bei Klinikfusionen angehen

Berlin – Der Abteilungsleiter Gesundheitsversorgung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Joachim Becker, hat angekündigt, sich heute mit Vertretern des Bundeskartellamts zu treffen, um Probleme an der Schnittstelle zwischen dem Kartellrecht und der Strukturentwicklung im stationären Sektor zu besprechen.
Auf dem Fachtag „Praxis-Check Krankenhauspolitik“ des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd) wurde gestern in Berlin aus dem Publikum kritisiert, dass die Zentrenbildung in Deutschland politisch gewollt sei, das Kartellamt eine solche aus kartellrechtlichen Gründen jedoch zum Teil verhindere. „Zu diesem Thema müssen wir eine Lösung finden“, betonte Becker.
Zuletzt hatte eine Entscheidung des Bundeskartellamtes, den Zusammenschluss zweier Krankenhäuser in Gütersloh zu untersagen, bei den beiden Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen (NRW) für Kritik gesorgt. Die vorliegende Entscheidung des verhindere in diesem Falle eine gewünschte Konzentration medizinischer Kompetenz.
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) und die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNO) hatten gemahnt, die Reform der Krankenhausplanung in NRW, die für den Erhalt einer hochqualifizierten stationären Patientenversorgung im Land dringend erforderlich sei, dürfe nicht durch kartellrechtliche Bedenken blockiert werden.
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