Politik

Politik will kartellrechtliche Probleme bei Klinikfusionen angehen

  • Freitag, 13. Dezember 2019
/picture alliance/Bildagentur-online
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Berlin – Der Abteilungsleiter Gesundheitsversorgung im Bundesministerium für Gesund­heit (BMG), Joachim Becker, hat angekündigt, sich heute mit Vertretern des Bundeskartell­amts zu treffen, um Probleme an der Schnittstelle zwischen dem Kartellrecht und der Strukturent­wicklung im stationären Sektor zu besprechen.

Auf dem Fachtag „Praxis-Check Krankenhauspolitik“ des Katholischen Krankenhaus­ver­bands Deutschlands (kkvd) wurde gestern in Berlin aus dem Publikum kritisiert, dass die Zentren­bildung in Deutschland politisch gewollt sei, das Kartellamt eine solche aus kartellrechtli­chen Gründen jedoch zum Teil verhindere. „Zu diesem Thema müssen wir eine Lösung fin­den“, betonte Becker.

Zuletzt hatte eine Entscheidung des Bundeskartellamtes, den Zusammenschluss zweier Kran­kenhäuser in Gütersloh zu untersagen, bei den beiden Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen (NRW) für Kritik gesorgt. Die vorliegende Entscheidung des verhin­dere in diesem Falle eine gewünschte Konzentration medizinischer Kompetenz.

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) und die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNO) hatten gemahnt, die Reform der Krankenhausplanung in NRW, die für den Erhalt einer hochqua­li­fi­zier­ten stationären Patientenversorgung im Land dringend erforderlich sei, dürfe nicht durch kartellrecht­li­che Bedenken blockiert werden.

fos/may

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