Ausland

Portugals Parlament billigt aktive Sterbehilfe

  • Montag, 15. Mai 2023
/Robert Kneschke, stock.adobe.com
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Lissabon – In Portugal hat das Parlament ein Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe gebilligt. Das Regelwerk wurde am vergangenen Freitag in Lissabon mit einer Mehrheit von 129 zu 81 Stimmen ange­nom­men. Es ist bereits der fünfte Entwurf, den die Abgeordneten der „Assembleia da República“ verabschiedet haben.

Die vier ersten scheiterten entweder am Veto von Staatsoberhaupt Marcelo Rebelo de Sousa oder an Ein­wänden des Verfassungsgerichts. Gemäß Verfassung muss Rebelo diesmal aber seine Zustimmung erteilen. Er muss das mehrfach überarbeitete Gesetz innerhalb von acht Tagen nach Erhalt im Präsidentenpalast erlassen.

Aktive Sterbehilfe ist in den meisten europäischen Ländern unter Strafe gestellt, darunter auch in Deutschland, wo sie mit einem Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. 2021 hatte Spanien sie nach den Niederlanden, Belgien und Luxemburg als viertes Land legalisiert. Eine 59 Jahre alte Deutsche, die an Multipler Sklerose litt, nahm sie dort auf Ibiza als erste in Anspruch.

Die linke Regierung von Ministerpräsident António Costa hatte das Gesetzesvorhaben vor drei Jahren ins Parla­ment eingebracht. Gegen die Entkriminalisierung der aktiven Sterbehilfe unter streng definierten Bedingungen votierten diesmal unter anderem die meisten Abgeordneten der stärksten Oppositionsfraktion, der konserva­tiven PSD, sowie auch die Vertreter der rechtspopulistischen Partei Chega.

Costas Sozialisten (PS) hatten mehrfach erklärt, es gehe bei dem Vorhaben darum, dem Einzelnen die „Freiheit und Würde zu geben“, selbst zu entscheiden, wie er sterben möchte, wenn er eine Situation extre­men Leidens durchlebe. Die Opposition hatte unter anderem eine Befragung der Bürger des Landes via Referendum gefor­dert.

Im immer noch streng katholischen Land hatte das Thema die Emotionen hochkochen lassen. Der gläubige und praktizierende Katholik Rebelo de Sousa hatte mehrfach betont, er sei gegen die Entkriminalisierung der akti­ven Sterbehilfe. Er wolle aber nicht seine persönliche Meinung durchsetzen. Beim Gebrauch des ihm zustehen­den Vetorechts hatte er daher nur „Unklarheiten“ des Gesetzestextes bemängelt.

dpa

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