Ausland

Portugals Parlament stimmt für Legalisierung von Sterbehilfe

  • Freitag, 29. Januar 2021
Portugals Präsident Marcelo Rebelo de Sousa. /picture alliance, ASSOCIATED PRESS, Armando Franca
Portugals Präsident Marcelo Rebelo de Sousa. /picture alliance, ASSOCIATED PRESS, Armando Franca

Lissabon – Das portugiesische Parlament hat für die Legalisierung medizinisch begleiteter Sterbehilfe gestimmt. Der Gesetzentwurf wurde heute mit 136 Ja-Stimmen, 78 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen angenommen. Das mehrheitlich katholische Portugal ist damit das vierte EU-Land nach Belgien, den Niederlanden und Luxemburg, das Sterbehilfe legalisiert.

Die Abgeordneten stimmen über einen Gesetzentwurf ab, wonach Erwachsene in einer Situation „extre­men Leids und unumkehrbarer Beeinträchtigung“ auf aktive Sterbehilfe zurückgreifen dürfen. Die Rege­lung soll nur für portugiesische Staatsbürger mit Wohnsitz in Portugal gelten. Ärzte und Psychiater müs­sen die Entscheidung für rechtsgültig erklären, falls Zweifel an der Fähigkeit zu einer „freien und aufgeklärten“ Entscheidung bestehen.

„Die Menschen verdienen es, ein Recht auf ihre eigene Wahl zu haben“, sagte der pensionierte Onkologe Jorge Espirito Santo, der seit Jahren für die Legalisierung der Sterbehilfe in Portugal kämpft, vor der Abstimmung. Er erwarte einen „historischen Tag“, fügte Espirito Santo hinzu.

Die katholische Kirche setzte sich gegen den Gesetzentwurf ein. „Die Position der Kirche hat sich nicht geändert“, sagte der Sprecher der Bischofskonferenz, Manuel Barbosa, vor der Abstimmung. „Natürlich hoffen wir, dass dieses Gesetz nicht angenommen wird.“

Vor dem Inkrafttreten wird der Entwurf dem portugiesischen Präsidenten Marcelo Rebelo de Sousa vor­gelegt, der das Gesetz entweder unterzeichnen, dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorlegen oder ein Veto dagegen einlegen kann.

Der konservative Politiker und gläubige Katholik hat bislang nicht öffentlich Stellung zum Thema Ster­be­hilfe genommen. Sollte er sein Veto gegen das Gesetz einlegen, könnte er in einer zweiten Parla­ments­abstimmung überstimmt werden.

afp

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