Ausland

Sterbehilfe: Portugals Präsident legt Veto ein

  • Mittwoch, 1. Dezember 2021
Portugals Präsident Marcelo Rebelo de Sousa. /picture alliance, Juan Carlos Rojas
Portugals Präsident Marcelo Rebelo de Sousa. /picture alliance, Juan Carlos Rojas

Lissabon – Die Bestrebungen, in Portugal die aktive Sterbehilfe zu legalisieren, sind vorerst gestoppt. Präsident Marcelo Rebelo de Sousa legte gestern sein Veto gegen ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz zur Legalisierung medizinisch begleiteter Sterbehilfe ein, obwohl es auf Anforderung des Ver­fassungs­gerichts bereits nachgebessert worden war.

Der konservative Politiker und gläubige Katholik forderte von den Abgeordneten eine präzisere Defini­tion, ab welcher Krankheitsstufe Sterbehilfe erlaubt sein solle. Da Rebelo de Sousa Anfang November das Parlament aufgelöst und für Ende Januar vorgezogenen Neu­wahlen ausgerufen hat, kann sein Veto nicht mehr mit Hilfe eines neuen Votums der Abgeordneten über­stimmt werden.

Das Parlament hatte Anfang des Jahres eine erste Version des Gesetzes mit großer Mehrheit verabschie­det. Damals hatte Rebelo de Sousa das Verfassungsgericht angerufen, das daraufhin genauere Definitio­nen der Fälle verlangte, in denen Sterbehilfe erlaubt werden sollte.

Zugleich betonten die Richter aber, dass das Recht auf Leben nicht die Verpflichtung mit sich bringe, unter allen Umständen leben zu müssen. Die nachgebesserte Version passierte dann Anfang November erneut das Parlament.

Die sozialistische Abgeordnete Isabel Moreira als eine der vehementesten Befürworterinnen der Sterbe­hilfe warf dem Staatschef gestern vor, er habe die Verabschiedung des Gesetzes um jeden Preis verhin­dern wollen. Die von ihm erhobenen rechtlichen Bedenken seien nur ein Vorwand.

Die portugiesische Pro-Life-Föderation dagegen begrüßte die Entscheidung des Präsidenten, sein „Veto gegen die Legalisierung des Sterbens auf Verlangen“ einzulegen. In Europa ist die aktive Sterbehilfe bisher in den Benelux-Ländern Belgien, den Niederlanden und Luxemburg sowie in Spanien erlaubt.

afp

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