Sterbehilfe: Portugals Präsident legt Veto ein

Lissabon – Die Bestrebungen, in Portugal die aktive Sterbehilfe zu legalisieren, sind vorerst gestoppt. Präsident Marcelo Rebelo de Sousa legte gestern sein Veto gegen ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz zur Legalisierung medizinisch begleiteter Sterbehilfe ein, obwohl es auf Anforderung des Verfassungsgerichts bereits nachgebessert worden war.
Der konservative Politiker und gläubige Katholik forderte von den Abgeordneten eine präzisere Definition, ab welcher Krankheitsstufe Sterbehilfe erlaubt sein solle. Da Rebelo de Sousa Anfang November das Parlament aufgelöst und für Ende Januar vorgezogenen Neuwahlen ausgerufen hat, kann sein Veto nicht mehr mit Hilfe eines neuen Votums der Abgeordneten überstimmt werden.
Das Parlament hatte Anfang des Jahres eine erste Version des Gesetzes mit großer Mehrheit verabschiedet. Damals hatte Rebelo de Sousa das Verfassungsgericht angerufen, das daraufhin genauere Definitionen der Fälle verlangte, in denen Sterbehilfe erlaubt werden sollte.
Zugleich betonten die Richter aber, dass das Recht auf Leben nicht die Verpflichtung mit sich bringe, unter allen Umständen leben zu müssen. Die nachgebesserte Version passierte dann Anfang November erneut das Parlament.
Die sozialistische Abgeordnete Isabel Moreira als eine der vehementesten Befürworterinnen der Sterbehilfe warf dem Staatschef gestern vor, er habe die Verabschiedung des Gesetzes um jeden Preis verhindern wollen. Die von ihm erhobenen rechtlichen Bedenken seien nur ein Vorwand.
Die portugiesische Pro-Life-Föderation dagegen begrüßte die Entscheidung des Präsidenten, sein „Veto gegen die Legalisierung des Sterbens auf Verlangen“ einzulegen. In Europa ist die aktive Sterbehilfe bisher in den Benelux-Ländern Belgien, den Niederlanden und Luxemburg sowie in Spanien erlaubt.
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