Postoperative Wundinfektion: Patienteninformation beschlossen

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute eine Patienteninformation zur Datenerhebung bei postoperativen Wundinfektionen beschlossen. Sie gehört zum neuen sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahren zur Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen. Darin werden seit dem 1. Januar 2017 alle Wundinfektionen erfasst, die nach bestimmten Operationen stationär behandelt werden – unabhängig davon, ob der Eingriff zuvor in einer Klinik, einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum stattfand. Ziel ist es, die Anzahl der Wundinfektionen zu senken.
Um den Dokumentationsaufwand so gering wie möglich zu halten, wird dem G-BA zufolge weitgehend auf bereits routinemäßig erhobene Abrechnungsdaten bei den gesetzlichen Krankenkassen zurückgegriffen. Alle patientenbezogenen Daten würden vor der Weiterverarbeitung von einer unabhängigen Vertrauensstelle pseudonymisiert, heißt es vom Bundesausschuss. Damit sei es möglich, Infektionen nach einer Operation auch über einen längeren Zeitraum festzustellen, ohne jedoch Rückschlüsse auf die Identität der dahinterstehenden Patienten ziehen zu können.
Informationen sind zentraler Baustein
„Wundinfektionen gehören zu den typischen Komplikationen, die nach einem chirurgischen Eingriff auftreten können“, sagte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. Das gelte unabhängig davon, ob Patienten ambulant oder stationär behandelt wurden. Sie wies darauf hin, dass fundierte Informationen für Patienten zum Umgang mit den wichtigen Daten ein „zentraler Baustein“ seien.
Die neue Patienteninformation des G-BA steht ab sofort zum Download bereit. Es soll Krankenhäuser und Praxen dabei unterstützen, ihre Patienten über das Qualitätssicherungsverfahren und die Datenweitergabe aufzuklären. Zusätzlich steht ein Kurztext zur Verfügung, den Krankenhäuser in ihre Formulare übernehmen können.
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