Präventionsgesetz – Bundesregierung sieht keine Quersubventionierung der BZgA
Berlin – Die Bundesregierung sieht im Entwurf für das Präventionsgesetz keine Anzeichen für eine Quersubventionierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (45 Einzelfragen) aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird betont, dass die vorgesehenen jährlichen Mittelzuflüsse aus der GKV an die BZgA in Höhe von etwa 35 Millionen Euro für bestimmte zusätzlich von der BZgA zu übernehmende Aufgaben vorgesehen seien. Die Finanzierung der Bundesoberbehörde selbst sei davon nicht betroffen.
Das Geld sei ausschließlich dazu zu verwenden, kassenübergreifende Präventionsleistungen zu entwickeln und für deren Implementierung und wissenschaftliche Evaluation zu sorgen. Die vom GKV-Spitzenverband dafür an die BZgA zu leistende Vergütung dürfe nicht für andere Aufgaben verwendet werden. Deshalb handele es sich nicht um eine Quersubventionierung.
Die BZgA müsse sicherstellen, dass die Vergütung „ausschließlich zur Durchführung des Auftrags eingesetzt“ und dass dies nach Maßgabe des GKV-Spitzenverbandes dokumentiert werde. Daher sehe die Bundesregierung keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Verantwortung für die Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention verbleibe bei den Krankenkassen.
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