Politik

Präventionsgesetz stößt in der betrieblichen Praxis auf Vorbehalte

  • Freitag, 27. März 2015
Uploaded: 27.03.2015 17:34:54 by mis
dpa

Köln – Die von der Bundesregierung propagierte Verstärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung stößt in den Unternehmen teilweise auf große Vorbehalte. Die Skepsis wurde beim Gesundheitskongress des Westens in Köln deutlich. Die Kranken­kassen sollen mit dem geplanten Präventionsgesetz verpflichtet werden, den Betrieben in gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen Beratung und Unterstützung anzu­bieten. Außerdem sollen sie künftig pro Versichertem zwei Euro jährlich für die betriebliche Gesundheitsförderung ausgeben.

Jürgen Graf, früher Leitender Arzt des Medizinischen Dienstes der Lufthansa und seit 2014 Klinischer Direktor des Klinikums Stuttgart, äußerte gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt die Befürchtung, dass Beitragsmittel für Maßnahmen umgewidmet würden, deren Nutzen nicht erwiesen sei. „Für ein gutes betriebliches Gesundheitsmanagement braucht es kein Gesetz“, hob Graf hervor.

Erforderlich seien ein Arbeitgeber und ein Betriebsrat, die etwas bewegen wollten. Neue Gesetze verursachten nur neue Administration. Graf erwartet, dass Betriebsräte als Folge des Präventionsgesetzes unbezahlbare Änderungen an Betriebsvereinbarungen zur Gesundheitsförderung verlangen werden und dass es darüber zu unnötigen Ausein­andersetzungen in den Unternehmen kommen wird. Das könne durchaus auch in Krankenhäusern der Fall sein.

Diskussionsteilnehmer auf dem Kongress verwiesen darauf, dass einige Krankenkassen bereits heute betriebliche Initiativen zur Gesundheitsförderung und Suchtprävention als Konkurrenz zu den eigenen Kursen ansähen. Andere Unternehmen haben gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Krankenkassen gesammelt.

Zur Kritik am Präventionsgesetz sagte Simone Stamme, zuständige Referentin im Bundes­gesundheitsministerium, es werde keine Regulierung geben, die Arbeitgeber zu betrieblicher Gesundheitsförderung verpflichte. Das Ministerium habe in den Gesetz­entwurf insbesondere auch Anregungen von Betriebsärzten aufgenommen.

Stü

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung