Ärzteschaft

Praxisinfo unterstützt beim Umgang mit neuer Rehaverordnung

  • Freitag, 10. Juni 2022
Ältere Frau macht Gymnastikübungen mit Hilfe einer Physiotherapeutin. /Robert Kneschke, stock.adobe.com
/Robert Kneschke, stock.adobe.com

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unterstützt Arzt- und Psychotherapiepraxen mit einer neuen PraxisInfo zur neuen Rehaverordnung. Diese soll den Zugang zur Reha erleichtern. Für Ärzte und Psychotherapeuten bedeutet das: Sie müssen ab 1. Juli neue Formulare verwenden.

Was sich konkret ändert und neu auf dem Rehaformular 61 ist, hat die KBV in ihrer PraxisInfo zusammengefasst. Darin werden die Details der Änderungen dargestellt. So sollen die Krankenkassen bei der Verordnung einer geriatrischen Reha nicht mehr prüfen, ob die Maßnahme medizinisch erforderlich ist, sofern die verordnenden Ärzte alle erforderlichen Angaben machen.

Auch müssen Ärzte und Psychotherapeuten künftig bei jeder Rehaverordnung die Einwilligung der Versicherten einholen, ob sie einer Übersendung der gutachterlichen Stellungnahme des Medizinischen Dienstes an die verordnende Praxis zustimmen und ob sie wollen, dass die Krankenkassenentscheidung an Dritte, zum Beispiel Angehörige, übermittelt wird. Die Versichertenentscheidung ist auf dem Rehaformular zu dokumentieren.

Ärzte und Psychotherapeuten dürfen laut KBV die bisher gültigen Formulare (Muster 61 „Stand 4.2020“) ab dem dritten Quartal 2022 nicht mehr nutzen und neue Formulare bestellen.

hil/sb

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