Neues Serviceheft zu Verordnungen in Psychotherapiepraxen

Berlin – Ob Ergotherapie, medizinische Reha oder psychiatrische häusliche Krankenpflege: Psychotherapiepraxen können immer mehr Leistungen verordnen. Die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) neu aufgelegte Broschüre „Verordnungen in Psychotherapiepraxen“ zeigt auf, was dabei beachtet werden muss.
Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können seit einigen Jahren Soziotherapie, medizinische Reha, Krankenhausbehandlung und Krankenbeförderung verordnen.
Im vergangenen Jahr kamen zudem Ergotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP) hinzu. Früher durften diese Leistungen ausschließlich ärztlich veranlasst werden.
Zwar gelten generell dieselben Vorgaben wie für Vertragsarztpraxen und es werden beispielsweise die gleichen Formulare zur Verordnung verwendet. Vor allem beim Indikationsspektrum gibt es aber auch einige Unterschiede. Das KBV-Serviceheft stellt die wichtigsten Regeln und Grundlagen der Verordnung vor.
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