Praxisniederlassungen werden in Sachsen besser gefördert
Dresden – Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen hat seine Förderung von Praxisniederlassungen und -übernahmen aufgrund bisheriger Erfahrungen in wesentlichen Punkten weiterentwickelt. Ärzte, die sich niederlassen, werden nun zu vereinfachten und verbesserten Bedingungen gefördert.
Bereits seit 2012 fördert der Landesausschuss Niederlassungen in kritischen Versorgungsregionen mit einem Investitionskostenzuschuss von bis zu 60.000 Euro und durch Garantie auf einen Mindestumsatz für maximal drei Jahre. Im Gegenzug verpflichten sich die Ärzte für mindestens fünf Jahre, in der Region zu praktizieren und umfassend in der Patientenversorgung tätig zu werden.
In Regionen, für die eine besonders kritische Versorgungssituation prognostiziert wird, stocken die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen den Förderbetrag nun auf 100.000 Euro auf. Das gilt zunächst für acht priorisierte Hausarztförderstellen in den Regionen Crimmitschau, Markneukirchen, Oelsnitz/Erzgebirge, Kirchberg, Rothenburg/OL, Niesky und Weißwasser.
Darüber hinaus stehen in Regionen mit drohender Unterversorgung 72 Förderstellen mit einer Förderpauschale von 60.000 Euro zur Verfügung. Zudem hat der Landesausschuss das Antrags- und Nachweisverfahren für die Auszahlung der Förderpauschale deutlich vereinfacht. Beim garantierten Mindestumsatz wurden ebenfalls Änderungen beschlossen, um dem Anspruch einer Anschubfinanzierung besser gerecht zu werden.
In den vergangenen fünf Jahren gab es dem Landesausschuss zufolge einen deutlichen Anstieg der in Anspruch genommenen Fördermittel von rund 500.000 Euro (2012) auf fast 2,9 Millionen Euro (2016).
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