Private Krankenversicherer setzen auf neue Arzneimittel

Berlin – Neu zugelassene Arzneimitteln werden Privatversicherten häufig früher verordnet als Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherung (WIP).
Dafür haben die Wissenschaftler des Instituts die neu zugelassenen Medikamente des Jahrgangs 2014 in ihren ersten vier Jahren auf dem Markt bis 2017 untersucht. Die Analyse basiert auf Arzneimittelabrechnungsdaten der privaten Krankenversicherung (PKV) sowie auf Daten des Arzneiverordnungs-Reports der GKV und des Unternehmens Insight Health.
Im Jahr der Zulassung neuer Medikamente lag der Marktanteil der PKV danach bei 33,1 Prozent. Im zweiten und dritten Jahr betrug er etwa 15 Prozent und im vierten Jahr erreichte er mit 10,4 Prozent etwa den PKV-Bevölkerungsanteil von elf Prozent der Versicherten.
Da die absoluten Verordnungsmengen in der PKV tendenziell stabil bleiben, zeige der sinkende PKV-Marktanteil quasi spiegelbildlich die nach drei bis vier Jahren wachsenden Verordnungszahlen in der GKV, interpretieren die Wissenschaftler ihr Ergebnis.
Hintergrund sei, dass das Verordnungsverhalten der Ärzte bei gesetzlich Versicherten sich erst nach der offiziellen Festlegung des Zusatznutzens und des Erstattungsbetrages ändere. „Danach steigt die Rechtssicherheit für Ärzte und damit auch die Verordnungszahlen für neue Medikamente für GKV-Versicherte“, hieß es aus dem WIP.
Laut der WIP-Studie gibt es auch bei der Verordnung von Generika gravierende Unterschiede zwischen der PKV und der GKV: Die Generikaquote der 100 umsatzstärksten generikafähigen Wirkstoffe lag in der PKV im Betrachtungszeitraum bei 63,9 Prozent und in der GKV bei 95,1 Prozent.
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