Privatversicherte beim kontinuierlichen Glukosemonitoring mitunter schlecht versorgt

Berlin – Der Selbsthilfeverband diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe hat an private Krankenversicherer appelliert, Diabetespatienten gegenüber gesetzlich Krankenversicherten nicht zu benachteiligen und ihre Leistungsverzeichnisse für das kontinuierliche Glukosemonitoring (CGM) zu ergänzen.
Seit 2016 seien ‚rtCGM‘-Systeme Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Juli 2019 sei das ‚iscCGM‘-System Freestyle libre 2 zusätzlich ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen worden. In den Hilfsmittelkatalogen der PKV hingegen seien CGM-Systeme nach wie vor noch nicht flächendeckend enthalten, so dass privat versicherte Menschen mit Diabetes Typ 1 oder Typ 2 sie mitunter trotz dringender ärztlicher Empfehlung nicht bewilligt bekämen, kritisiert der Verband.
„Grundsätzlich haben Privatversicherte Anspruch auf eine gute, medizinisch notwendige Heilbehandlung. Sogenannte abgeschlossene Heilmittelverzeichnisse in einzelnen Tarifen können dabei dazu führen, dass nicht jederzeit das jeweils neueste Heilmittel vom Leistungsumfang des Versicherungsvertrages gedeckt ist“, teilte der Verband der Privaten Krankenversicherung dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage mit. Der PKV-Verband empfehle Versicherten, ihren Versicherer bei konkreten Fragen zur Kostenerstattung für CGM-Systeme zu kontaktieren.
CGM ermöglicht die Überwachung der Glukoseänderungen im Körper rund um die Uhr. Die Systeme bestehen aus einem Sensor, der ins Unterhautfettgewebe eingestochen oder implantiert wird und dort längere Zeit bleibt. In regelmäßigen Abständen wird ein Messwert des Gewebezuckers drahtlos an einen Empfänger übermittelt. Ändert sich die Stoffwechsellage und sinken oder steigen die Glukosewerte unterhalb oder oberhalb von vorgegebenen Grenzwerten, wird bei im Hilfsmittelverzeichnis integrierten Geräten Alarm ausgelöst und der Patient entsprechend informiert.
„In zahlreichen Studien wurde nachgewiesen, dass die Nutzung von CGM-Systemen bei der intensivierten Insulintherapie oder Insulinpumpentherapie den Langzeitwert HbA1c senkt, die Anzahl der Hypoglykämien bei Menschen mit Typ 1 und Typ 2 verringert sowie die Lebensqualität steigert“, sagte Jens Kröger, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe.
Seit 2016 seien entsprechende Systeme im Hilfsmittelkatalog der GKV enthalten und könnten bei entsprechender Indikation von Endokrinologen und Diabetologen verordnet werden, so der niedergelassene Diabetologe aus Hamburg.
Bei der PKV sei dies jedoch nach wie vor nicht durchgängig der Fall, so Kröger: „Immer wieder lehnen private Krankenkassen mit Hinweis auf den bestehenden Versichertenvertrag die Kostenübernahme eines CGM-Systems ab. Diese Verträge stammen aber häufig aus einer Zeit, in denen es CGM-Systeme noch gar nicht gab oder wo aufgrund mangelnder Qualität keine Anwendung empfohlen wurde“, kritisiert der Verbandsvorsitzende.
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