Produktionsförderung für Coronaschnelltests läuft schleppend

Berlin – Eher schleppend läuft die Bundesförderung von Produktionsanlagen von Point-of-Care-(PoC)-Coronaantigentests in Deutschland. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) heute mitteilte, wurden bislang Mittel in Höhe von 1,6 Millionen Euro bewilligt – zur Verfügung stehen 200 Millionen Euro.
Das Ministerium wies zugleich darauf hin, dass sich weitere Anträge zur Förderung von deutschen Schnelltestproduktionsanlagen aktuell noch in der Prüfung befänden. Zum Umfang der noch offenen Bewilligungen machte das BMWi keine Angaben. Neue Anträge können allerdings nicht mehr hinzukommen: Diese konnten nur bis Ende März 2021 gestellt werden.
Die Förderung von Produktionsanlagen von Point-of-Care-(PoC)-Antigentests zum Nachweis von SARS-CoV-2 basiert auf einem Kabinettbeschluss der Bundesregierung von November 2020. Die entsprechende Förderrichtlinie trat im Dezember 2020 in Kraft. Die vorgesehenen Fördermittel in Höhe von bis zu 200 Millionen Euro werden jeweils zur Hälfte vom BMWi und vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Verfügung gestellt.
Mit dem Förderprogramm wolle man insgesamt unabhängiger von Schnelltestlieferketten – insbesondere aus dem asiatischen Markt – werden, hatten die beiden Ministerien anlässlich der beschlossenen Produktionsförderung betont.
Ermöglicht wurde in diesem Rahmen ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben sowie weitere 10 Prozent für Unternehmen, die nachweislich mindestens 70 Prozent der zur Produktion notwendigen Vorprodukte, Anlagenteile und Komponenten innerhalb von Deutschland oder der Europäischen Union beziehen.
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