Ärzteschaft

Projekt zur Bewertung von Medikationsfehler: Start der Fallerfassung

  • Freitag, 15. Januar 2016

Berlin – Das Projekt zur Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern geht in die nächste Phase. Ab sofort können Ärzte auch medikationsfehlerbedingte Nebenwirkungen bei der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) melden. Aus der systematischen Analyse der Fallberichte sollen anschließend Ansätze zur Vermeidung von Medikationsfehlern entwickelt werden.

Im Rahmen des von der Europäischen Union geförderten Projekts untersucht die AkdÄ seit Anfang 2015 inwieweit eine systematische Analyse von Medikationsfehlern zu einer verbesserten Sicherheit der Patienten beitragen kann.

In Deutschland sind laut AkdÄ etwa drei Prozent der notfallmäßigen stationären Aufnahmen in internistischen Abteilungen auf Nebenwirkungen zurückzuführen. Insgesamt etwa 0,6 Prozent aller internistischen Notaufnahmen werden als vermeidbare Medikationsfehler eingeschätzt. Geänderte europäische Regularien sehen vor, dass auch medikationsfehlerbedingte Nebenwirkungen in den nationalen Pharmakovigilanzsystemen dokumentiert werden sollen.

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