Ärzteschaft

Projektgruppe soll Satzung der Bundesärztekammer überarbeiten

  • Donnerstag, 25. Mai 2017

Freiburg – Eine Projektgruppe soll die Satzung der Bundesärztekammer (BÄK) und die Geschäftsordnung des Deutschen Ärztetags in Zusammenarbeit mit den Landesärzte­kammern überarbeiten. Dafür haben sich die Delegierten des diesjährigen 120. Deutschen Ärztetages ausgesprochen, die einem Antrag des Vorstands folgten. Die Gruppe, die aus Mitgliedern des Vorstands, Vertretern der Geschäftsführung der BÄK und Landesärztekammern bestehen wird, soll Änderungs- und Ergänzungsvorschläge erarbeiten und konkretisieren und dabei Vorschläge und Prüfaufträge aus den Landesärztekammern berücksichtigen.

Gegenstand der Beratungen sollen Klarstellung, Konkretisierung und Ergänzung der bestehenden Vorschriften sein. Die Schaffung neuer Rechte und Pflichten ist hingegen nicht vorgesehen. Ergebnisse und Empfehlungen sollen zunächst vom BÄK-Vorstand ausgewertet und beraten werden. Danach erhalten die Landesärztekammern Gelegen­heit zur Kommentierung. Schließlich ist geplant, dass die so konsentierten Vorschläge zur Änderung der Satzung der BÄK und der Geschäftsordnung dem Deutschen Ärztetag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Der Ärztag hat für künftige Beschlüsse zudem einen Antrag angenommen, der ein Quorum vorsieht, mit dem eine geheime Abstimmung erreicht werden kann. Dies soll dann möglich sein, wenn mindestens 50 anwesende Delegierte einem entsprechenden Antrag zustimmen. Der Antrag, dem eine knappe Mehrheit der Delegierten zugestimmt hatte, formuliert dieses Quorum als Bedingung. BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgome­ry hatte jedoch vor der Abstimmung darauf hingewiesen, dass der Antrag nur als Prüf­auftrag an die Projektgruppe abgestimmt werden könne. Ob es sich bei dem angenom­me­nen Antrag letztlich um einen Prüfauftrag handelt oder dieser verbindlich umge­setzt werden muss, dürfte noch rechtlich geklärt werden müssen.

Bereits auf dem Ärztetag im vergangenen Jahr hatten die 250 Delegierten dem BÄK-Vorstand den Auftrag erteilt, die „Satzung und Geschäftsordnung“ zu erneuern. Beide seien in die Jahre gekommen, hieß es zur Begründung. Kommunikationsmittel, Sprache und Umgang hätten sich geändert und müssten sich in einer modernen Satzung und Geschäftsordnung wiederfinden.

fos/may

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