Prüfbericht: Transplantationszentren arbeiten manipulationsfrei

Berlin – Eine positive Bilanz ihrer Arbeit ziehen die für die Prüfung der Transplantationszentren in Deutschland zuständigen Kontrollgremien von Bundesärztekammer (BÄK), Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband.
In ihrem heute vorgelegten Tätigkeitsbericht für 2023/2024 wurden die Programme der Herztransplantationen der Jahre 2016 bis 2018 sowie die Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationen – einschließlich kombinierter Transplantationen – der Jahre 2019 bis 2021 näher beleuchtet.
Die Kommissionen prüften im Berichtszeitraum 35 Transplantationsprogramme. Analysiert wurde, ob die Transplantationszentren bei der Meldung an Eurotransplant die Bestimmungen des Transplantationsgesetzes sowie der geltenden Richtlinien nach Paragraf 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG beachtet wurden.
„Wie schon in den vergangenen Jahren wurden auch im aktuellen Berichtszeitraum die Richtlinienvorgaben ganz überwiegend eingehalten, es wurden keinerlei Anhaltspunkte für Manipulationen festgestellt“, sagte der Vorsitzende der Prüfungskommission, Oberstaatsanwalt a. D. Thomas Schwarz.
Im Fazit des Berichts heißt es, „für den Berichtszeitraum Dezember 2023 bis November 2024 wurden keine Anhaltspunkte für systematische Richtlinienverstöße im Sinne von Manipulationen festgestellt“. Weiterhin bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass Patienten aufgrund ihres Versichertenstatus bevorzugt oder benachteiligt wurden.
Die bundesweiten Prüfungen und der ständige Dialog mit den Transplantationszentren zeigten zudem fortlaufende Verbesserungen der Prozesse in den Zentren – verwiesen wird beispielhaft die Optimierung der zentrumseigenen Dokumentation und Prozessabläufe.
Ebenfalls Bestandteil des Tätigkeitsberichts ist die Arbeit der unabhängigen Vertrauensstelle Transplantationsmedizin zur Meldung von Auffälligkeiten und Verstößen gegen das Transplantationsrecht.
„In der Vertrauensstelle gingen im Berichtszeitraum insgesamt 30 Eingaben ein. Dabei handelte es sich vor allem um einzelfallbezogene Fragen zur Organspende und zur Wartelistenführung und um Fragen zur Verteilungsgerechtigkeit bei postmortalen Organspenden sowie um inhaltliche und verfahrensbezogene Fragen der Lebendorganspende“, erläuterte Michael Lindemann, Leiter der Vertrauensstelle.
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