Die Ständige Kommission Organtransplantation feiert 30-jähriges Bestehen

Berlin – Die Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer (BÄK) feiert in diesen Tagen ihr dreißigjähriges Bestehen. Die Kommission erarbeitet Empfehlungen zu Grundsätzen der Organspende, -vermittlung und -verteilung. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen stellt die BÄK den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft in Richtlinien für verschiedene Bereiche der Organspende und Organtransplantation fest.
„Die Ständige Kommission Organtransplantation ist der Garant für eine patientenorientierte Regelung des Transplantationswesens“, betonte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt anlässlich des 30. Jahrestags der Konstituierung des Gremiums.
Die erfolgreiche Arbeit der Kommission sei insbesondere darauf zurückzuführen, dass sie für einen konstruktiven, von Sachverstand geprägten Austausch zwischen Wissenschaft, Forschung und Gesundheitsversorgung steht.
Seit ihrem Bestehen hat die Ständige Kommission Organtransplantation 145-mal in pleno getagt. „Das ist wahrlich eine stolze Zahl“, konstatierte Günther Matheis, Vertreter des Vorstands der Bundesärztekammer in der Kommission. Alle Vertreter der gesetzlich geforderten Fach- und Verkehrskreise handelten hier gemeinsam im Interesse der Patientinnen und Patienten, die einer Transplantation bedürfen.
Die vielschichtigen gesellschaftlichen Diskussionen über gesundheitspolitische oder medizinethische Fragen schlagen sich auch in den aktuellen Beratungen der Kommission nieder. In der gestrigen Jubiläumssitzung wurden etwa die Bundesratsinitiative zur Neubefassung des Gesetzgebers mit der Einführung einer Widerspruchslösung sowie die geplante gesetzliche Neuregelung der Lebendorganspende nochmals ausdrücklich unterstützt.
Das gute fachliche und persönliche Miteinander sowie ein ausgeprägtes Verständnis für die Transplantationsmedizin als Gemeinschaftsaufgabe tragen nach Ansicht des Kommissionsvorsitzenden, Torsten Verrel, einen erheblichen Teil dazu bei, dass die BÄK ihre durch das Transplantationsgesetz übertragene Pflichtaufgabe seit dreißig Jahren so erfolgreich erfüllen kann.
Angesichts der anhaltenden Knappheit an Spenderorganen sei zwar „das Geschäft einer möglichst optimalen Mangelverwaltung ein mühsames, schwieriges und mitunter auch frustrierendes“, resümierte Verrel, stellte aber auch klar: „Someone has got to do it“.
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