Ärzteschaft

Prüfungsgrenze für Arzneimittel­verschreibungen in Nordrhein nach oben verschoben

  • Dienstag, 16. Mai 2017

Düsseldorf – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat sich mit den gesetz­li­chen Krankenkassen auf eine neue Arznei- und Heilmittelvereinbarungen für das Jahr 2017 verständigt. KV und Kassen beschlossen in diesem Zusammenhang auch neue Prüfvereinbarungen. „Eines der wichtigsten Ergebnisse ist sicher die Ablösung der bis­herigen Richtgrößenprüfungen durch kalenderjährliche Prüfungen auf Basis von Durch­schnittswerten, die sich an den tatsächlichen Verordnungskosten der jeweiligen ärztli­chen Fachgruppen orientieren“, sagte der KV-Vorstandsvorsitzende Frank Berg­mann. 

Nach der neuen Vereinbarung soll eine Praxis erst dann in die Wirtschaftlichkeitsprüfung kommen, wenn die Verordnungskosten innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 50 Pro­zent über dem Durchschnitt der jeweiligen Fachgruppe liegen – bisher galt bei der Richt­größenprüfung die 25-prozentige Überschreitung der Richtgröße. Dabei gilt weiterhin das Prinzip „Beratung vor Regress“: Bei einer erstmaligen Überschreitung der Verord­nungs­kosten von mehr als 50 Prozent wird zunächst beraten, etwaige Regresse sind erst für den Verordnungszeitraum nach der Beratung möglich. Diese Regelung gilt aber wie bisher nicht für das Verordnen unzulässiger Arznei- und Heilmittel sowie den Sprechstun­denbedarf.

Für Allgemeinmediziner und hausärztliche Internisten gilt in Nordrhein außerdem künftig der Medikationskatalog der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Dieser adres­siert 22 Indikationen und teilt die zugelassenen Wirkstoffe in Standard-, Reserve und nachrangig zu verordnende Wirkstoffe ein. Es sollten zu 73 Prozent Standardwirkstoffe verordnet werden. Der Medikationskatalog gilt über alle Indikationen als eine Quote neben der Generika-, Me-too- und Blutzuckerteststreifen-Quote. „Dies ist ein weiterer Schritt zur inhaltlichen Steuerung der Arzneimittelverordnungen“, so Bergmann. Die Ärzte sollten Diagnose und Therapie beziehungsweise Auswahl der passenden Wirk­stoffe ver­antworten, aber nicht die Preise für Arzneimittel, betonte der KV-Chef.

Das vereinbarte Finanzvolumen für Arzneimittelverordnungen liegt 2017 in Nordrhein bei gut 3,9 Milliarden Euro. Die nordrheinischen Krankenkassen begrüßten das Verhand­lungsergebnis. „Mit dem Abschluss der Vereinbarungen und dem gesteigerten Finanzvo­lumen, das die gesetzlichen Krankenkassen bereitstellen, wird auch weiterhin für die Ver­sicherten in Nordrhein eine gute Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln sichergestellt“, sagte Dirk Ruiss, Leiter der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen in Nordrhein-Westfalen

Bei den Heilmitteln einigten sich die KV Nordrhein und die Krankenkassen auf eine Er­höh­ung der Mittel um etwa 95 Millionen auf insgesamt 688 Millionen Euro in 2017. Auch bei Heilmittelverordnungen wird die Richtgrößenprüfung durch die Prüfung nach Durch­schnittswerten abgelöst.

hil

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