Ärzteschaft

Arzneimittel: Zielvereinbarung löst Richtgrößenprüfungen in Niedersachsen ab

  • Montag, 28. November 2016
Uploaded: 13.01.2014 15:39:21 by mis
/dpa

Hannover – In Niedersachsen wird es künftig keine Richtgrößenprüfungen mehr geben. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Niedersachsen und die Verbände der Kranken­kassen vereinbaren stattdessen für das Jahr 2017 erstmals eine Arzneimittel-Zielver­ein­ba­rung. Das hat die KV heute angekündigt. „Die Richtgrößenprüfung wird durch Ziele für eine wirtschaftliche Verordnung ersetzt. Darin sehen wir eine deutliche Erleichterung für die Ärzte“, sagte der stellvertretende Vorsitzender der KV, Jörg Berling, heute in Hanno­ver.

Die KV spricht in diesem Zusammenhang von einem „grundlegenden Systemwechsel“. Die verordnenden Ärzte müssten sich von dem bisherigen Modell der Richtgrößen mit seinen starren finanziellen Höchstgrenzen lösen.

Entscheidende Bezugsgröße sei künftig der Durchschnittswert der eigenen Fachgruppe. Zudem werde die Auffälligkeitsgrenze nicht mehr bei einer Überschreitung von 25 Pro­zent wie bisher bei der Richtgrößen­prü­fung liegen, sondern in der Regel bei einer Über­schreitung von 50 Prozent gegenüber dem Fachgruppendurchschnitts­wert.

Außerdem haben KV und Krankenkassen fachgruppenindividuelle Zielwerte bei der Ver­ordnung von Medikamenten festgelegt. Werden diese Zielwerte, die von Fachgruppe zu Fachgruppe variieren, vom einzelnen Arzt erreicht, erfolgt keine Durchschnittswert­prü­fung.

Die Verbände der Krankenkassen betonen, dass auch die neue Vereinbarung eine kos­tenbewusste Verordnungsweise erfordert. „Wir rufen die niedergelassenen Ärzte auf, Ein­sparpotenziale konsequent zu nutzen“. Es gehe um einen „gemeinsamen neuen Weg, um Impulse für eine wirtschaftliche Arzneimittelversorgung zu setzen“, teilten die Vertreter der Krankenkassen mit.

hil

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