Politik

Psychiater fordern grundlegende Korrekturen beim neuen Entgeltsystem

  • Montag, 5. Mai 2014

Berlin – Eine „grundlegende Kurskorrektur beim neuen pauschalierenden Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) fordern 18 Fachverbände und - gesellschaften in einem gemeinsamen Schreiben an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). „Wer aufgrund einer akuten und schweren psychischen Erkrankung auf eine Behand­lung im Krankenhaus angewiesen ist, darf durch das neue Entgeltsystem nicht benachteiligt werden“, sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN), Wolfgang Maier.

PEPP stehe bei Patienten, Angehörigen, Ärzten und Pflegekräften bereits seit vielen Monaten in der Kritik. Die von den Vorständen der Regierungsfraktionen auf ihrer Klausurtagung in Königswinter beschlossene Verlängerung der sogenannten Options­phase bis Ende 2016 sei ein Schritt in die richtige Richtung, genüge aber nicht. Vielmehr müsse die Systematik von PEPP grundlegend überarbeitet werden.  

Seit dem vergangenen Jahr können psychiatrische Kliniken nach dem neuen Entgelt­system abrechnen. Sie sind dazu aber noch nicht verpflichtet. Die Fachgesellschaften nennen in ihrem Schreiben an den Minister sechs Punkte, die nach ihrer Auffassung überarbeitet werden müssen:

  • Nötig sei eine fachlich begründete, bürokratiearme Leistungserfassung und Kalkulation.

  • Die regionale Akut- und Notfallversorgung müsse angemessen vergütet werden, um auch künftig akut und schwer Erkrankte sofort und ohne Wartezeiten versorgen zu können.

  • Auch mit dem neuen Entgeltsystem müsse die erforderliche Strukturqualität umfassend in allen Fachgebieten sichergestellt und ausreichend finanziert werden. Dafür sei ein an den Leitlinien ausgerichteter Personalspiegel anzusetzen.

  • Bei Mehrleistungen, die durch erhöhte Morbidität und Umsetzung des Krankenhausplans entstanden seien, müssten Regelungen für einen sachgerechten Mittelzufluss in das Gesamtsystem erarbeitet werden.

  • Nötig seien ein rechtlicher Rahmen und adäquate Vergütungsregelungen für neue, zum Beispiel sektorübergreifende Behandlungsformen wie Home-Treatment durch das Krankenhaus, auch außerhalb von Modellvorhaben.

  • Die Auswirkungen des pauschalierenden Entgeltsystems auf die Vertei­lungsgerechtigkeit zwischen einerseits Elektivversorgung und andererseits regionaler Akut- und Notfallversorgung aller Patienten müsse transparent gemacht werden. Es müssten geeignete Methoden entwickelt werden, um Fehlallokationen zu vermeiden.

Die Fachgesellschaften fordern außerdem eine unabhängige Expertenkommission. Sie soll den Entwicklungsprozess auf der Ebene der Politik und der Selbstverwaltung beratend begleiten.

hil

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