Psychiater fordern mehr Schutz vor psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz
Berlin/Freiburg – Die Arbeitnehmer in Deutschland sind weiterhin vor psychosozialen Risikofaktoren am Arbeitsplatz nur unzureichend geschützt. Das zeigt eine neue Studie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) zusammen mit der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Freiburg.
Deutschland habe den Schutz vor psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz lange vernachlässigt. Dabei nehmen die Fehltage aufgrund von psychischen Erkrankungen quer durch alle Branchen zu, kritisieren die DGPPN und die Klinik. Eine andauernde Überforderung am Arbeitsplatz könne bei der Entstehung und bei der Aufrechterhaltung psychischer Erkrankungen von Bedeutung sein.
Ende 2013 hatte der Gesetzgeber die Gefährdungsbeurteilung auch bezüglich psychischer Belastungen im Arbeitsschutzgesetz aufgenommen. „Allerdings sind die Vorgaben an den Arbeitgeber zur Umsetzung kaum verbindlich geregelt. Wer als Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung bei psychosozialen Risikofaktoren vernachlässigt oder gar nicht vornimmt, hat zunächst mit keinen Konsequenzen zu rechnen“, kritisieren Fachgesellschaft und Klinik.
Die zuständigen Landesbehörden für Arbeitssicherheit müssen nach geltendem Recht die Gesetzesvorgaben für psychische Gesundheitsgefährdungen überwachen und den Arbeitgeber auf die Verletzung seiner Pflichten hinzuweisen. Erst wenn der Arbeitgeber nach diesem Hinweis innerhalb einer Frist nichts verbessert, kann die Pflichtverletzung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die DGPPN fordert, psychosoziale Risikofaktoren in der Arbeitswelt stärker zu berücksichtigen. „Es braucht verbindliche Reglungen unter Beteiligung von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern mit entsprechender Qualifikation“, so die Fachgesellschaft.
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