Psychiatrierichtlinie zur Personalausstattung soll ausgesetzt werden

Berlin – Die Richtlinie „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik“ (PPP-RL) soll vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgesetzt werden. Das hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei der Vorstellung einer Stellungnahme der Regierungskommission zur Reform und Weiterentwicklung der Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie angekündigt.
In der Richtlinie werden vom G-BA Personalvorgaben etwa für die Psychotherapie oder für die Soziotherapie gemacht. Wenn Personalvorgaben nicht erreicht werden, drohen Sanktionen.
„Diese Sanktionen sind schmerzhaft und würden zu einer Budgetkürzung in den Einrichtungen führen“, sagte der Minister am vergangenen Freitag. Das sei „sehr problematisch“, weil diese Personalvorgaben aus der Richtlinie derzeit nicht zu erfüllen seien.
Lauterbach betonte, er habe sich am Rande der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in der vergangenen Woche, mit dem Vorsitzenden des G-BA, Josef Hecken, darauf verständigt, dass die Richtlinie ausgesetzt werden müsse. „Damit ist ein Handeln des Gesetzgebers, das wir auch schon erwogen hatten, nicht notwendig“, erläuterte der Minister. Hecken war nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes online zugeschaltet. Eine offizielle Bestätigung des G-BA gab es heute nicht.
Lauterbach stellte klar, dass er keinen Einfluss auf die Richtlinie habe. Auch könne G-BA-Chef Hecken diese nicht alleine aussetzen. Er gehe aber davon aus, dass dieser Schritt dem Gremium „gelingen werde“. „Ist das nicht der Fall, wird der Gesetzgeber aktiv, weil das Aussetzen unbedingt notwendig ist“, sagte Lauterbach.
Im G-BA sitzen unter anderem Vertreter des GKV-Spitzenverbands, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Das Gremium hat das Thema auf der Tagesordnung für seine Sitzung am 19. Oktober (Punkt 8.4.4).
Der G-BA selbst hatte nach Erstellung der Richtlinie davon gesprochen, dass die Richtlinie zeitnah weiterentwickelt werden würde. Psychiatrieverbände hatten die Vorgaben mehrfach bemängelt. Die Sanktionen der PPP-RL gefährdeten die Versorgungssicherheit, hieß es.
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