Psychisch kranke Menschen: Bessere Versorgungssteuerung notwendig

Berlin – Psychisch kranke Menschen müssen in der Versorgung besser gesteuert werden. Darüber hinaus ist eine größere Transparenz über die Inanspruchnahme von Leistungen nach der psychotherapeutischen Sprechstunde notwendig. Das mahnten Fachleute gestern bei einem Schwerpunktpanel im Rahmen der KBV-Herbsttagung „Navigating Care: Resilienz, Orientierung und Kooperation in der ambulanten Versorgung“ in Berlin an.
Aktuell wird eine Bedarfseinschätzung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde vorgenommen, die in dem Formular „PTV-11“ dokumentiert wird, das Patienten mitgegeben wird. Im Anschluss verliert sich der Überblick allerdings.
Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), sprach von einer „Blackbox“. Es fehlten Informationen über den weiteren Verlauf. „Wir wissen nicht, wie es dann weitergeht“, betonte er. Es sei weder klar, ob der Patient danach überhaupt in der Versorgung ankomme, noch, ob die Versorgungsebene die richtige sei.
Wenn die Empfehlung auf dem PTV-11-Formular tatsächlich steuernden Charakter haben solle, müsse man dieses in einen Fachdienst zur Versorgungssteuerung einstellen, ähnlich dem elektronischen Rezept, so von Stillfried. Gehe der Patient dann erneut in eine Sprechstunde, könnten Psychotherapeuten sofort den Versorgungsverlauf sehen.
Grundsätzlich müsse man das Problem in den Fokus nehmen, dass Patienten nach der Feststellung von Dringlichkeit in der Sprechstunde große Schwierigkeiten hätten, einen Therapieplatz zu finden, forderte von Stillfried. „Von den 1,5 Millionen Patienten, die eine Sprechstunde in Anspruch nehmen, kommen nur 34 Prozent in der antragspflichtigen Psychotherapie an.“
Sinnvoll wäre es nach Ansicht des Zi-Chefs auch, bereits vor der Sprechstunde ein Instrument zur Ersteinschätzung zu haben. Die Selbstbuchung von Sprechstundenterminen über die 116117 sei „keine echte Steuerung“, sagte er. Zu überlegen sei eine Steuerung über die Software SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland).
Dem widersprach Ulrike Boeker, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten (bvvp). „SmED funktioniert nicht für die Regelversorgung und nicht für die psychotherapeutische Indikation“, sagte sie. Boeker stellte heraus, dass die Sprechstunde eine „hoch anspruchsvolle Leistung“ sei, die Zeit und einen klinischen Blick erfordere. Die Einschätzung von Dringlichkeit der Behandlung hänge von vielen Faktoren.
Aus Sachsen berichtete Manuela Sipli, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), von einem erfolgreichen Prozedere der Ersteinschätzung durch zwei angestellte approbierte Psychotherapeutinnen in den Terminservicestellen (TSS). „Es braucht eine qualifizierte Steuerung in die richtige Versorgungsebene, durch eine qualifizierte Ersteinschätzung.“
Meldeten sich Patienten mit psychischen Problemen über die TSS, werde ein Videotermin mit einer der angestellten Psychotherapeutinnen vereinbart, die den Behandlungsbedarf abklärten. Die KV habe 77 Patienten gescreent, die für solch einen Videotermin vorgesehen waren, berichtete Sipli.
14 der Hilfesuchenden mussten sofort in eine stationäre Therapie überführt werden, hob sie hervor. Eine ambulante Einzeltherapie wurde 14 Personen empfohlen; 35 Personen erhielten die Indikation für eine Gruppentherapie. Neun Personen wurden niedrigschwellige Angebote empfohlen.
„Das Projekt steht noch am Anfang, aber die Rückmeldungen, die wir bekommen, sind durchweg positiv“, sagte Sipli. Die Patienten passten besser zu den vermittelten Therapien und sie hätten weniger erfolglose Kontaktaufnahmen. Man könne nun Betroffene in das richtige Setting einsteuern.
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