Psychotherapeuten begrüßen BSG-Urteil zur Posttraumatischen Belastungsstörung

Berlin – Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG), erstmalig eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit anzuerkennen, wird von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt.
„Das Urteil des Bundessozialgerichts ist bahnbrechend und längst überfällig“, kommentierte Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK, das Urteil des BSG.
Das Gericht hatte entschieden, die PTBS eines Rettungssanitäters könne wie eine Berufskrankheit eingestuft werden, obwohl psychische Erkrankungen nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehören.
Seitens der Psychotherapeutenschaft fordere man bereits seit Jahren, psychische Gefährdungen im Arbeitskontext konsequent im Berufskrankheitenrecht zu berücksichtigen, betonte Benecke. Rettungskräfte würden in ihrem Arbeitsalltag mit traumatisierenden Ereignissen konfrontiert – dadurch bestehe ein erhöhtes Risiko, an einer PTBS zu erkranken.
„Nun hat auch das Bundessozialgericht in seinem Urteil diesen Zusammenhang anerkannt. Das Berufskrankheitenrecht muss endlich angepasst werden“, forderte die BPtK-Präsidentin. Dabei müsse die Expertise von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unbedingt berücksichtigt werden.
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