Psychotherapeuten erhalten höhere Zuschläge für Personalkosten

Berlin – Die Strukturzuschläge zur Deckung von Personalkosten in psychotherapeutischen Praxen werden rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres erhöht. Sie würden damit an die gestiegenen Gehälter für Medizinische Fachangestellte angepasst, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute mit.
Hintergrund ist demnach eine Entscheidung des Bundessozialgerichts von 2017, wonach die für die Strukturzuschläge zugrunde gelegten Personalkosten nach Tarifänderungen zeitnah angepasst werden müssen. Dies habe der Bewertungsausschuss nun getan und die Zuschläge entsprechend erhöht, so die KBV.
Psychotherapeuten sollen damit einen Zuschlag zu ihren Leistungen erhalten, wenn sie im Quartal eine bestimmte Mindestpunktzahl von antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen, Psychotherapeutischen Sprechstunden, Akutbehandlungen und bestimmter neuropsychologischer Leistungen abgerechnet haben. Damit soll gut ausgelasteten Praxen ermöglicht werden, eine Halbtagskraft zur Praxisorganisation zu beschäftigen, hieß es.
Nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses steigen die Zuschläge laut KBV um etwa 4,3 Prozent. So werden die Bewertungen des Zuschlags für die Einzeltherapie um sieben Punkte und für die Gruppentherapie um drei Punkte erhöht. Der Zuschlag für die Sprechstunde und Akutbehandlung steigt um vier Punkte.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: