Politik

Privatpatienten in der Psychotherapie benachteiligt

  • Freitag, 13. April 2018
/Photographee.eu, stockadobecom
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Berlin – Privatpatienten sind in der Psychotherapie oftmals benachteiligt. Darauf hat der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) aufmerksam gemacht. Wie der Verband betonte, bezahlen viele private Krankenversicherer im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) „gar keine Psychotherapie“.

Für den Fall, dass die PKV-Unternehmen die Kosten übernähmen, seien „die Rahmenbedingungen und Antragsverfahren viel komplizierter, enger und langwieriger“, heißt es in einer Analyse des Verbandes, in dem dieser die Vergütung der Psychotherapie von gesetzlich und privat Versicherten gegenüberstellt.

Vergütung zu niedrig

Demnach liege die Bezahlung der Einzeltherapie bei 2,3-fachem Steigerungssatz in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zum Teil niedriger als im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Das gelte etwa bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder der analytischen Psychotherapie, wenn Strukturzuschläge hinzukommen. Für eine Einzeltherapie erhält der Psychotherapeut in der GOÄ 92,50 Euro. Im EBM wären es 89,60 Euro plus bis zu 7,62 Euro Strukturzuschlag, listet der bvvp auf.

Der Psychotherapeutenverband bemängelt auch, dass die Bezahlung der Gruppentherapie in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu niedrig bewertet sei. Bei vier Teilnehmern erhält der Psychotherapeut in der GOÄ 46,25 Euro je Person, im EBM sind es 75,01 Euro plus bis zu 3,19 Euro Strukturzuschlag.

Kritik übt der Verband auch daran, dass eine Behandlung von chronisch kranken Patienten bei fehlender Indikation für eine genehmigte Psychotherapie für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder-und-Jugendlichen-Psychotherapeuten in der GOÄ, also für Privatversicherte, nicht möglich ist. Die Konsequenz sei, dass die Bereitschaft, Privatpatienten im Vergleich zu gesetzlich Versicherten aufzunehmen, „eher geringer ist“, schreibt der Verband, der die Vergütung im EBM auch als korrekturbedürftig ansieht.

In einer Welt, in der das zur Verfügung stehende Geld auch Maßstab dafür sei, wie sehr eine gesellschaftliche Aufgabe ernst genommen werde, müsse man Bundesgesundheitsminister Jens Spahn „dringend bitten, mit dafür zu sorgen, dass ausreichend Honorar für die Behandlung psychisch kranker Menschen zur Verfügung steht“, erklärte der bvvp-Vorsitzende Benedikt Waldherr.

may

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