Psychotherapeuten fordern mehr Flexibilität bei Videobehandlungen

Berlin – Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) setzt sich für mehr Möglichkeiten zu Videogesprächen in der Behandlung auch nach der Coronazeit ein. Patienten und Psychotherapeuten sollten gemeinsam entscheiden können, ob und wie oft eine Videobehandlung angemessen ist, erklärte Präsident Dietrich Munz.
„Dabei ist eine Psychotherapie aus einer Hand wesentlich, unabhängig davon, ob sie als Präsenz- oder Videobehandlung durchgeführt wird.“ Eigentlich sehen die gesetzlichen Vorgaben unter anderem vor, dass ein Psychotherapeut höchstens 20 Prozent aller Behandlungsfälle ausschließlich per Videosprechstunde behandeln darf. Während der Pandemie sind diese Regeln ausgesetzt.
Einer Umfrage der BPtK zufolge können 88,5 Prozent der Therapeuten sich vorstellen, auch künftig Videobehandlungen durchzuführen. Die Vorteile seien dabei unter anderem mehr Kontinuität in der Behandlung und weniger Aufwand.
Nachteile seien etwa fehlende Informationen zum Beispiel über das Verhalten des Patienten oder technische Probleme. Auch sei ein Videogespräch nicht für jeden Patienten geeignet.
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