Psychotherapie: Fragen für eine gerechte Versorgung

Berlin – Der Frage, wie eine gerechte psychotherapeutische Versorgung in Deutschland aussähe, sind Experten und Gesundheitspolitiker bei einem digitalen Symposium des Verbands Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP) im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) am 23. Januar nachgegangen.
Gerecht wäre die Versorgung nach der VPP-Vorsitzenden Johanna Thünker, zum einen dann, wenn jeder Patient mit behandlungsbedürftigen psychischen Störungen einen ambulanten Therapieplatz finden würde. Zum anderen dann, wenn es für schwer psychisch Kranke eine enge Verzahnung der verschiedenen Angebote geben würde.
„Die Realität sieht anders aus: Die Wartezeit auf einen Psychotherapieplatz liegt nach der letzten Erhebung der Bundespsychotherapeutenkammer in 2018 bei rund 20 Wochen im Bundesdurchschnitt“, sagte Thünker.
Die Prävalenz für psychische Störungen sei zwar relativ stabil, doch Psychotherapie werde auch wegen zunehmender Offenheit und Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen zunehmend in Anspruch genommen. An einer besseren Vernetzung der Versorgungsangebote werde immer noch gearbeitet.
Vorläufigen Ergebnissen einer Befragung des VPP bei niedergelassenen Psychotherapeuten Ende 2020 zufolge, haben sich die Wartezeiten im Vergleich zu 2019 erhöht: von durchschnittlich 17 Wochen auf 22 Wochen für die Aufnahme in eine Richtlinienpsychotherapie und von 3 Wochen auf 5 Wochen für den Termin einer psychotherapeutischen Sprechstunde.
„Trotz ausgewiesener Überversorgung in fast allen Regionen in der Bedarfsplanung sind die Wartezeiten lang. Wir wünschen uns Bedarfsgerechtigkeit“, erklärte Jurand Jdaszkowski vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE). Die Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) müsse erneut überarbeitet werde, forderte er.
Die Wartezeiten sind lang, obwohl die Zahl der Psychotherapeuten in den vergangenen zehn Jahren deutlich zugenommen hat. Bernhard Gibis, Leiter des Dezernats Ärztliche Leistungen und Versorgungsstruktur der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), stellte aktuelle Zahlen bei dem Symposium vor.
2009 betrug demnach die Zahl ärztlicher und Psychologischer Psychotherapeuten (PP) sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) in der ambulanten Versorgung 21.800; im Jahr 2019 waren es 34.335. Dabei stieg die Zahl von PP und KJP deutlich stärker (von 16.479 in 2009 auf 28.116 in 2029) als die der ärztlichen Psychotherapeuten (von 5.322 auf 6.219).
Die stärkste Zunahme ist laut Gibis bei den halben Versorgungsaufträgen zu verzeichnen, insbesondere viele ältere Psychotherapeuten hätten halbe Praxissitze an jüngere verkauft. „Grundsätzlich sind die Auswirkungen auf die Versorgung dadurch positiv, denn auf einem halben Sitz wird in Relation mehr Leistung erbracht als auf einem ganzen Sitz“, betonte er.
Allein in den vergangenen sieben Jahren sind, Gibis zufolge, knapp 2.200 neue Niederlassungsmöglichkeiten geschaffen worden, zuletzt 2019 rund 700 Praxissitze mit der Reform der Bedarfsplanungsrichtlinie. „Trotz dieser Zuwächse gibt es Wartezeiten, vor allem in den ländlichen Gebieten. Die Unterschiede in den Regionen bleiben hoch, obwohl die Bedarfsplanung daran in den letzten 20 Jahren gearbeitet hat“, sagte Gibis.
Nichtsdestotrotz habe Deutschland im internationalen Vergleich aber eine „einzigartige psychotherapeutische Versorgung“, betonte der KBV-Experte. Er glaube zudem langfristig an einen Rückgang der Wartezeiten unter anderem durch die Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde und der Akutbehandlung.
Die Psychotherapeutin Gisela Wolf vom Berliner „Arbeitskreis Kostenerstattung“ stellte die Bedeutung der Psychotherapeuten heraus, die ohne Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung Patienten privat über die Möglichkeit der Kostenerstattung durch die Krankenkassen behandeln. „Kostenerstattung ist keine minderwertige Therapieform – die Kollegen sind alle approbiert und arbeiten teilweise zusätzlich in Anstellung, in der Fortbildung oder Supervision“, stellte sie vorweg.
Patienten, die Kostenerstattung beantragen, verfügten alle über eine Bescheinigung zur Dringlichkeit und Notwendigkeit einer Therapie von niedergelassenen Kollegen, berichtete Wolf. „Ich allein bekomme 15 neue Anfragen pro Woche, unter anderem von Trans-Patienten, denen kein Termin über die Terminservicestellen vermittelt werden konnte.“
Für diese spezielle Patientengruppe, und auch für Geflüchtete mit traumatherapeutischen Behandlungsbedarf in ihrer Muttersprache gebe es flächendeckend zu wenige niedergelassene Psychotherapeuten, so dass sie die notwendige Hilfe in Privatpraxen in Anspruch nehmen müssten.
Über die Inanspruchnahme von Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung gibt es seit 2013 keine Daten der. Der Vertreter der Bundespsychotherapeutenkammer Timo Harfst wies darauf hin, dass die Krankenkassen diese Zahlen nicht mehr ausweisen. „Wir haben wiederholt gefordert, diese Praxis zu ändern“, sagte Harfst.
„Jeder Fall von Kostenerstattung dokumentiert Systemversagen“, betonte der Psychiater und Psychotherapeut Stefan Siegel von der „Initiative Bedarfsplanung“. Die Initiative gehe der Frage nach, ob eine Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen, die Versorgung verbessern könne. „Zulassungsbeschränkungen sind eine Grundrechtseinschränkung und schränken die Freiheit der Berufsausübung ein, hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt“, berichtete Siegel.
Gleichzeitig sehe das Gericht aber auch in der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung einen „Gemeinwohlbeleg von Gewicht“. „Viele Faktoren sprechen aktuell für eine Mangelversorgung in der Psychotherapie und nicht für eine Überversorgung wie die Bedarfsplanung ausweist“, sagte Siegel.
Allein die Tatsache, dass die Krankenhausaufenthalte wegen Depressionen zunähmen, spreche dafür. Hebe man die Zulassungsbeschränkungen auf, sei dennoch nicht mit einer angebotsinduzierten Nachfrageerhöhung zu rechnen, glaubt Siegel. „Psychotherapie ist ein langer schwieriger Prozess, der viel Eigenmotivation von Patienten erfordert – das ist kein Wellnessangebot.“ Zugleich sei die Indikationsqualität durch das Gutachterverfahren gesichert.
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