Psychotherapeuten gegen Modellstudiengang zur Psychopharmakaverordnung

Bremen – Der 32. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) hat sich am Wochenende in Bremen mit großer Mehrheit gegen die Einführung eines Modellstudienganges ausgesprochen, mit dem auch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Kenntnisse zur Verordnung von Psychopharmaka erwerben können sollen. Der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Arbeitsentwurf zum Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz vorgeschlagene Modellstudiengang sei „nicht zielführend“, heißt es in der entsprechenden Resolution.
Grundsätzlich benötigten Psychotherapeuten aber Kenntnisse der Anwendung und Wirkung von Psychopharmaka und deren Wechselwirkung mit Psychotherapie. „Die Vermittlung dieser Kenntnisse muss regelhaft in einem künftigen Approbationsstudium der Psychotherapie erfolgen“, erklärte der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Dietrich Munz, vorgestern vor den Delegierten. Gerade in der stationären Versorgung sei die Behandlung psychisch Kranker eine „komplexe Teamleistung“ und erfolge immer in Kooperation mit den Ärzten. Diese Kooperation „sollte von gegenseitigem Respekt getragen und auf Augenhöhe gelebt werden“, heißt es in der Resolution.
Erprobungsklausel für Innovationen
Eindeutig sprachen sich die Delegierten des 32. DPT indes auch für eine „Erprobungsklausel“ in dem neu zu konzipierenden Hochschulstudium der Psychotherapie aus. „Wir brauchen eine Erprobungsklausel für Innovationen, damit die Hochschulen auf wissenschaftlichen Fortschritt reagieren können“, betonte Munz. Denn konzeptionelle Weiterentwicklungen der Psychotherapie und der Hochschuldidaktik seien zu erwarten. In der Ausbildung brauche es „Offenheit für später“, wenn möglicherweise aufgrund von Versorgungsproblemen „neue Wege zusammen mit Ärzten, Apothekern und Pflegeberufen“, auch hinsichtlich der Psychopharmakotherapie, gesucht werden müssten.
Novellierung „zügig abzuschließen“
Grundsätzlich forderte der 32. DPT die Bundesregierung auf, die Novellierung der Psychotherapeutenausbildung „zügig abzuschließen“. Vorgesehen ist ein fünfjähriges Hochschulstudium mit einem polyvalenten Bachelorstudiengang und einem darauf aufbauenden Master, das mit Staatsexamen und Approbation abschließt. In der anschließenden Weiterbildung spezialisieren sich die Absolventen auf die Behandlung von Kinder- und Jugendlichen oder Erwachsenen und erwerben die Fachkunde in einem Psychotherapieverfahren.
Die Bereitschaft zum Abschluss der Ausbildungsreform haben die regierenden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag kundgetan. Nach dem Arbeitsentwurf müsste das BMG nun einen Gesetzentwurf vorlegen. Der Deutsche Psychotherapeutentag forderte in einer Resolution, dabei folgende Kernpunkte zu berücksichtigen:
Alle vier Grundorientierungen der Psychotherapie sollen im Studium gelehrt werden, damit die Verfahrensvielfalt gesichert wird. Die im Arbeitsentwurf vorgesehene offene Legaldefinition, die nicht mehr an wissenschaftlich anerkannte Therapieverfahren anknüpft, wird als positiv bewertet, weil sie ermöglicht, Neues zu erproben.
Die Approbationsordnung für den neuen Studiengang muss einen ausreichenden Anteil an praktischen Inhalten in mindestens zwei Verfahren vorgeben.
Die Finanzierung der Weiterbildung mit einer ausreichenden Anzahl an ambulanten, stationären und institutionellen Weiterbildungsplätzen muss gewährleistet sein.
Die bisherigen Ausbildungsinstitute müssen in Weiterbildungsinstitute überführt werden, die die Koordinierung der Weiterbildung sowie die angeleitete Praxis und Supervision, die Theorievermittlung und die Selbsterfahrung „aus einer Hand“ garantieren.
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