Ärzteschaft

Psychotherapeuten wehren sich gegen Kritik an Reform der Psychotherapie­ausbildung

  • Mittwoch, 2. Mai 2018
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Berlin – Die Bundesvorsitzende der Deutschen Psychotherapeuten-Vereinigung (DPtV), Barbara Lubisch, hat Kritik aus Teilen der Ärzteschaft zur geplanten Reform der Psychotherapieausbildung zurückgewiesen. „Die Befürchtung, die Reform sei ein Versuch, die psychische Betreuung von Patienten vom Arztberuf abzukoppeln, entbehrt jeglicher Grundlage“, betonte sie heute im Vorfeld des 121. Deutschen Ärztetags in einer Pressemitteilung.

„Die ganzheitliche Versorgung der Patienten bleibt ärztliche Aufgabe und Verantwortung. Psychologische Psychotherapeuten bleiben zuständig für eine psychotherapeutische Behandlung oder Mitbehandlung – wie jetzt auch“, erklärte Lubisch. Ärztliche Aufgaben sollten in keinem Fall substituiert werden.

„Die Psychodiagnostik und die Indikationsstellung für Psychotherapie liegen auch jetzt schon beim psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten.“ Es ändere sich nach einer Novellierung nichts, so die DPtV-Vorsitzende. „Bei der Reform geht es lediglich darum, die Struktur der Aus- und Weiterbildung zu ordnen und zu verbessern.“ Ziel sei die Klarheit der Zugangsvoraussetzungen, bundeseinheitlich gleiche Studien­anforderungen und eine bessere finanzielle Situation der Ausbildungsteilnehmer.

Thema psychische Erkrankungen auf dem Ärztetag

Der Deutsche Ärztetag in Erfurt widmet sich in diesem Jahr dem Thema psychische Erkrankungen und der Versorgung der Patienten aus ärztlicher Sicht. Erwartet wird, dass sich die Delegierten auch mit den Auswirkungen der Reform der Ausbildung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten befassen.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat im Juli 2017 einen Arbeitsentwurf für ein „Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz“ vorgelegt. Dieser sieht ein fünfjähriges Hochschulstudium der Psychotherapie vor, das aus einem Bachelor- und einem Masterstudiengang besteht und nach einem Staatsexamen die Approbation ermöglicht.

In der anschließenden Weiterbildung sollen sich die Absolventen auf die Behandlung von Erwachsenen oder Kindern und Jugendlichen spezialisieren und die Fachkunde in einem Psychotherapieverfahren erwerben.

Kritik an der Novellierung kam im Vorfeld des Ärztetags, wie auch schon zuvor, vom Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands (Spifa) und von der Allianz Deutscher Ärzteverbände. Der Spifa sieht unter anderem „die Zuständigkeit für alles psychische und psychosomatische gesetzlich einem neuen Heilberuf zugeordnet“. Die Allianz befürchtet eine „Abkoppelung der psychischen Betreuung somatisch erkrankter Patienten vom Arztberuf“.

Bundesärztekammer hält Reform für notwendig

Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstreicht in einer Stellungnahme die Notwendigkeit, die Psychotherapeutenausbildung zu reformieren sowie die Zugangsvoraussetzungen und die Qualifikationswege akademischer Heilberufe zu vereinheitlichen. Insbesondere die finanzielle Situation der Ausbildungsteilnehmer bedürfe dringend der Veränderung.

Allerdings dürfe die Reform nicht dazu führen, „dass die Versorgung von Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen aus dem medizinischen Versorgungs­system ausgegliedert wird.“ Die BÄK fordert Nachbesserungen an dem Arbeitsentwurf für das Reformgesetz, denn daraus würden sich „vielfältige offene und ungelöste Fragen“ ergeben. Notwendig seien Aussagen zur Weiterbildung sowie zur Finanzierung der weitreichenden Änderungen. Beides fehlt in dem Entwurf.

pb

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