Vermischtes

Psychotherapeuten: Möglichkeiten und Einschränkungen der neuen Approbation

  • Mittwoch, 11. September 2024

Berlin – Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) hat eine Information zu den Möglichkeiten und Einschränkungen der neuen Approbation nach dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz von 2019 herausgegeben. DPtV-Justiziar Markus Plantholz gibt darin Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen.

„Viele Absolventinnen des neuen Psychotherapie­studiengangs stehen derzeit vor dem Problem, ihre berufliche Zukunft zu planen. Aufgrund der nach wie vor unzureichend geregelten Finanzierung der Weiterbildung ist es schwierig, eine Weiterbildungsstelle zu finden“, sagt DPtV-Vorsitzender Gebhard Hentschel.

Der Berufsverband wolle deshalb rechtliche Sicherheit darüber geben, was mit der im Anschluss an das Stu­dium erworbenen Approbation möglich ist und was nicht.

Es geht in der Information unter anderem um Haftungs­fragen in der Behandlung. Danach gilt haftungsrecht­lich der Facharztbeziehungsweise Fachpsychotherapiestandard. Auch die Abrechenbarkeit psychotherapeuti­scher Leistungen setzt aus Gründen des Patientenschutzes den Status als Fachpsychotherapeut, also eine Weiterbildung voraus.

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet Psychotherapie nur dann, wenn eine Kassenzulassung vorhan­den ist, die einen Eintrag in Arztregister voraussetzt, für den eine Fachweiterbildung erforderlich ist. Daran orientieren sich auch die Private Krankenver­sicherung und die Beihilfe.

„Die angehenden Psychotherapeuten befinden sich in einer schwierigen Situation, wir möchten sie unter­stützen. Gleichzeitig ist die rechtliche Informationen auch ein Appell an die Politik, die notwendige Weiter­bildung zu ermöglichen – das ist essenziell zur Sicherstellung der zukünftigen Versorgung“, sagte die stellvertretende DPtV-Vorsitzende Barbara Lubisch.

PB/EB

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