Psychotherapeuten: Möglichkeiten und Einschränkungen der neuen Approbation
Berlin – Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) hat eine Information zu den Möglichkeiten und Einschränkungen der neuen Approbation nach dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz von 2019 herausgegeben. DPtV-Justiziar Markus Plantholz gibt darin Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
„Viele Absolventinnen des neuen Psychotherapiestudiengangs stehen derzeit vor dem Problem, ihre berufliche Zukunft zu planen. Aufgrund der nach wie vor unzureichend geregelten Finanzierung der Weiterbildung ist es schwierig, eine Weiterbildungsstelle zu finden“, sagt DPtV-Vorsitzender Gebhard Hentschel.
Der Berufsverband wolle deshalb rechtliche Sicherheit darüber geben, was mit der im Anschluss an das Studium erworbenen Approbation möglich ist und was nicht.
Es geht in der Information unter anderem um Haftungsfragen in der Behandlung. Danach gilt haftungsrechtlich der Facharztbeziehungsweise Fachpsychotherapiestandard. Auch die Abrechenbarkeit psychotherapeutischer Leistungen setzt aus Gründen des Patientenschutzes den Status als Fachpsychotherapeut, also eine Weiterbildung voraus.
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet Psychotherapie nur dann, wenn eine Kassenzulassung vorhanden ist, die einen Eintrag in Arztregister voraussetzt, für den eine Fachweiterbildung erforderlich ist. Daran orientieren sich auch die Private Krankenversicherung und die Beihilfe.
„Die angehenden Psychotherapeuten befinden sich in einer schwierigen Situation, wir möchten sie unterstützen. Gleichzeitig ist die rechtliche Informationen auch ein Appell an die Politik, die notwendige Weiterbildung zu ermöglichen – das ist essenziell zur Sicherstellung der zukünftigen Versorgung“, sagte die stellvertretende DPtV-Vorsitzende Barbara Lubisch.
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