Länder rufen Bund zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung auf
Berlin – Die Bundesregierung muss die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung auch künftig absichern. Dazu hat die Länderkammer heute den Bund in einer Entschließung aufgerufen. Darin stellt der Bundesrat fest, dass die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung Voraussetzung dafür ist, genügend Weiterbildungsplätze zu schaffen und damit die Psychotherapeutenausbildungsreform umzusetzen.
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) wies im Bundesrat darauf hin, dass seit 2019 das neue Psychotherapeutengesetz und die dazugehörige Approbationsordnung gelten würden. Nach der Prüfung schließe sich eine fünfjährige Weiterbildung an. „Diese stellt die Voraussetzungen dar, sich als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut niederzulassen“, erläuterte Philippi.
Eine Finanzierung nach neuem Recht finde sich bisher aber nicht, monierte er. Der Minister wies darauf hin, dass es ohne eine Weiterbildung künftig keine neuen Niederlassungen geben werde. Mit der Entschließung soll die Bundesregierung zum Handeln aufgerufen werden, damit auch zukünftig die für die Niederlassung erforderliche Weiterbildung erfolgreich abgesichert werden könne.
Unterstützung kam aus Kammern und Verbänden. „Der Beschluss der Bundesländer ist ein klares Signal an den Bund, endlich zu handeln“, sagte die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Andrea Benecke. Um ausreichend psychotherapeutische Weiterbildungsplätze zu schaffen, müsse die Finanzierung gesetzlich gesichert werden. „Der Beschluss des Bundesrates sollte vom Bundesgesundheitsministerium spätestens mit dem ersten Versorgungsgesetz umgesetzt werden“, mahnte sie.
„Wer Qualität will, muss diese aber auch bereits in der Weiterbildung finanzieren“, sagte Benedikt Waldherr, Bundesvorsitzender des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten (bvvp).
„Einer der Hauptgründe für die Neuregelung der Psychotherapeutenausbildung war die fehlende Finanzierung und damit Bezahlung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung“, sagte Ariadne Sartorius, Mitglied des bvvp-Bundesvorstands und der Task Force zur Finanzierung der Weiterbildung.
„Wenn die Politik glaubt, diesen Fehler wiederholen zu können, irrt sie, denn die Heilberufekammergesetze schreiben für die Weiterbildung eine angemessene Bezahlung vor“, so Sartorius. Wenn diese Mittel nicht zur Verfügung stünden, werde es – abgesehen von einzelnen Ausnahmen durch Querfinanzierungen – keine Weiterbildungsplätze mehr geben.
„Die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung muss nun endlich gesichert werden. Wir danken Niedersachsen für die Initiative und hoffen, dass es nun weitergeht“, sagte Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV).
„Das Bundesgesundheitsministerium sollte den Beschluss spätestens mit dem ersten Versorgungsgesetz umsetzen“, fordert die stellvertretende DPtV-Bundesvorsitzende Barbara Lubisch. Sie wies auf Berechnungen des DPtV hin, wonach die Einnahmen durch die Arbeit von Psychotherapeuten in Weiterbildung (PtW) nicht die Kosten der Weiterbildung decken.
„Mit einem Beschluss der Bundesländer setzt der Bundesrat ein klares Signal in Richtung Bundesregierung, die Finanzierung der Weiterbildung gesetzlich zu regeln“, sagte Thordis Bethlehem, Präsident des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP). Für kommende Generationen müsse eine Planungssicherheit geschaffen werden, die letztlich auch die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung langfristig sichere.
Auf den dringenden Handlungsbedarf wurde bereits mit einer Bundestagspetition aufmerksam gemacht, die Anfang Juli 2023 im Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung beraten wurde.
Der Student Felix Kiunke hatte mit der Unterstützung eines breiten Bündnisses aus Studierenden der Psychologie und Psychotherapie und der Psychotherapeutenschaft verdeutlicht, dass die Finanzierung der Weiterbildung gesetzlich geregelt werden muss, um den psychotherapeutischen Nachwuchs nicht zu gefährden.
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