Ärzteschaft

Psychotherapeuten­gesetz: Psychologen fordern Abschluss auf Masterniveau

  • Freitag, 18. November 2016

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Fakultätentag Psy­chologie haben die geplante Überarbeitung des Psychotherapeutengesetzes begrüßt. Der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegte Eckpunkte-Entwurf berück­sichtigt etliche von den Verbänden geforderte Kriterien, wie etwa die Verzahnung  wissen­schaftlicher und praktischer Ausbildungen, ein fünfjähriges wissenschaftliches Universitätsstudium sowie die Kompatibilität mit dem Bachelor-/Mastersystem.

Eine wesentlicher Punkt fehlt nach Ansicht der Psychologieverbände jedoch: Sie fordern die Einführung eines Masterabschlusses für Psychotherapeuten. Für DGPs und Fakultä­tentag sind akademische Kompetenzen auf Masterniveau eine notwendige Voraus­setz­ung, um wissenschaftliche Erkenntnisse in der psychotherapeutischen Versorgungs­praxis umzusetzen und eine konsequente  Weiterentwicklung der Psychotherapie zu ge­währleisten.

Zudem wollen sie die Forschung im Bereich der Klinischen Psychologie und Psycho­therapie durch wissenschaftliche Aktivitäten – einschließlich Promotionen und Ha­bilita­tionen – gesichert wissen. „Wir sehen es daher als erforderlich an, dass das Studium nicht nur mit einem Staats­examen, sondern auch auf Masterniveau nach EQR 7 abge­schlossen wird“, so DGPs-Prä­­sident Conny Antoni.

hil/sb

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