Psychotherapeutengesetz: Psychologen fordern Abschluss auf Masterniveau
Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Fakultätentag Psychologie haben die geplante Überarbeitung des Psychotherapeutengesetzes begrüßt. Der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegte Eckpunkte-Entwurf berücksichtigt etliche von den Verbänden geforderte Kriterien, wie etwa die Verzahnung wissenschaftlicher und praktischer Ausbildungen, ein fünfjähriges wissenschaftliches Universitätsstudium sowie die Kompatibilität mit dem Bachelor-/Mastersystem.
Eine wesentlicher Punkt fehlt nach Ansicht der Psychologieverbände jedoch: Sie fordern die Einführung eines Masterabschlusses für Psychotherapeuten. Für DGPs und Fakultätentag sind akademische Kompetenzen auf Masterniveau eine notwendige Voraussetzung, um wissenschaftliche Erkenntnisse in der psychotherapeutischen Versorgungspraxis umzusetzen und eine konsequente Weiterentwicklung der Psychotherapie zu gewährleisten.
Zudem wollen sie die Forschung im Bereich der Klinischen Psychologie und Psychotherapie durch wissenschaftliche Aktivitäten – einschließlich Promotionen und Habilitationen – gesichert wissen. „Wir sehen es daher als erforderlich an, dass das Studium nicht nur mit einem Staatsexamen, sondern auch auf Masterniveau nach EQR 7 abgeschlossen wird“, so DGPs-Präsident Conny Antoni.
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