Psychotherapie: Angemessenheitsprüfung soll gestrichen werden

Berlin – Ein Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, die Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zu streichen.
Der Antrag ist im Rahmen der Regelungen zur – von Seiten der Psychotherapeuten stark kritisierten – Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) aufgelistet. Begründet wird er damit, dass „die Facharztgruppen nicht durch eine gegebenenfalls bestehende Nachzahlungspflicht belastet werden“ sollen.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) nimmt den Änderungsantrag „mit größter Verwunderung zur Kenntnis und lehnt ihn mit aller Entschiedenheit ab“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Das Bundessozialgericht (BSG) habe die Angemessenheitsprüfung verfassungsrechtlich hergeleitet. Dabei gehe es um Maßstäbe für eine angemessene Vergütung je Zeiteinheit. „Diese verfassungsrechtliche Basis der gesetzlichen Regelung kann niemand ignorieren“, sagte BPtK-Präsidentin Andrea Benecke.
„Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können ihre Leistungsmenge wegen der persönlichen Leistungserbringung und der strikten Zeitgebundenheit im Gegensatz zu anderen Arztgruppen nicht ausweiten“, erläuterte die Präsidentin.
„Die derzeitige Vergütung psychotherapeutischer Leistungen kann nicht beliebig abgesenkt werden. Das BSG hat vor Jahren verfassungsrechtliche Mindeststandards für die Vergütung genehmigungspflichtiger und zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen entwickelt“, erklärte auch die Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) Christina Jochim. Die Streichung gesetzlicher Schutzregelungen lehne der Verband grundlegend ab.
Darüber hinaus müsse „Psychotherapie auch künftig extrabudgetär vergütet werden, um den wachsenden Auswirkungen psychischer Erkrankungen und deren Folgekosten entgegnen zu können“, forderte DPTV-Bundesvorsitzender Enno Maaß.
Die BPtK ist der Ansicht, dass bei einer etwaigen Streichung der gesetzlichen Regelung die verfassungsrechtliche Basis, die die Angemessenheitsprüfung begründet, bestehen bleibt. Sie fordert daher den Gesundheitsausschuss des Bundestags auf, den Antrag zur Streichung der Angemessenheitsprüfung abzulehnen.
Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen
Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.
Jetzt bei Google bevorzugenDiskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: