Psychotherapie: Beratungsverfahren zu anerkannten Richtlinienverfahren eingestellt

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gestern in seiner Sitzung ein elf Jahre dauerndes Verfahren eingestellt. Dabei handelt es sich um ein 2008 begonnenes Beratungsverfahren zu den anerkannten Psychotherapieverfahren der Psychotherapie-Richtlinie.
Darin sollte die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie und die Verhaltenstherapie auf Basis der evidenzbasierten Medizin evaluiert werden. Im November 2006 hatte der G-BA festgestellt, dass Wirksamkeit und Nutzen der Gesprächspsychotherapie für die Behandlung der wichtigsten psychischen Erkrankungen nicht in der ausreichenden Breite wissenschaftlich belegt sind.
Für die Prüfung der Gesprächspsychotherapie waren zum ersten Mal die Kriterien der evidenzbasierten Medizin gemäß der Verfahrensordnung des G-BA zur Anwendung gekommen. Um dem Einwand zu begegnen, dass die bereits in der GKV befindlichen Verfahren bisher nicht nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin geprüft wurden, hatte der G-BA sich selbst verpflichtet, auch diese zu überprüfen.
Der G-BA begründet die Einstellung nun zum einen mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Az.: B 6 KA 22/09), wonach die Richtlinienverfahren in Bezug auf ihre Qualität und Wirksamkeit nicht erneut rechtfertigungsbedürftig seien.
Das Selbstverwaltungsgremium betonte, dass sich aus diesem Beschluss keine Veränderungen des geltenden Leistungsanspruchs auf Psychotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben.
In der Diskussion im Plenum erklärte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, dass es weder medizinische, methodische oder rechtliche Gründe gebe, dieses Verfahren nun einzustellen – gleichzeitig aber eben auch kein weiterer Erkenntnisgewinn zu erwarten sei. Daher hätten sich die drei Unparteiischen im G-BA dazu entschlossen, den Vertretern von Kassenärztlicher Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband sowie den Patientenvertretern diesen Vorschlag zur Einstellung des Verfahrens zu machen.
Allerdings sollten die „wertvollen Vorarbeiten“, die von der Arbeitsgruppe im G-BA sowie auch vom Insitut für Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Gesundheitswesen (IQWiG) geleistet worden seien, weitergegeben werden, damit künftig Patienteninfos oder ähnliche Broschüren entstehen könnten, so Hecken.
Ein weiterer Grund für die Einstellung des Bewertungsverfahrens – so die Beschlussbegründung – sei die Tatsache, dass die Fortsetzung der Prüfung der anerkannten Psychotherapie-Richtlinienverfahren über weitere Jahre hohes Arbeitsaufkommen mit sich bringen und Arbeitskraft binden würde, die für die weiteren Aufgaben des G-BA im Bereich der ambulanten Psychotherapie entsprechend nicht zur Verfügung stände.
Zum anderen habe sich im Laufe des hochkomplexen und umfangreichen Bewertungsverfahrens auch gezeigt, dass inzwischen durch parallele Entwicklungen, wie die im November 2018 beschlossene Anerkennung der Systemischen Therapie als Richtlinienverfahren, nachrangig geworden seien.
Der GKV-Spitzenverband, der der Einstellung des Verfahrens skeptisch gegenüber stand, erklärte, dass die Krankenkassen auch weiterhin darauf setzen, dass nur evidenzbasierte Methoden in die Versorgung von GKV-Patienten gelangen sollten. „Die Leistungen müssen einen nachgewiesenen Nutzen haben, damit sie in den Leistungskatalog aufgenommen werden können“, erklärte Doris Pfeiffer, Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.
Die Krankenkassen stimmten dem Vorschlag der Unparteiischen unter der Bedingung zu, dass die bereits gewonnenen Ergebnisse in die Richtlinie zur Psychotherapie aufgenommen werden.
Für die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellten die bisherigen Ergebnisse eher „gesammelte Erkenntnisse“ als einen „Bericht“ dar. Die Patientenvertreter votierten ebenfalls dafür, dass die Erkenntnisse der Arbeitsgruppen an das IQWiG gehen sollten.
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