Ärzteschaft

Psychotherapie: Ersatzkassen wollen neue Weiterbildung nicht finanzieren

  • Freitag, 11. April 2025
/Prostock-studio, stock.adobe.com
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Berlin – Union und SPD wollen als künftige Bundesregierung die Finanzierung der Weiterbildung für Absolventen der neuen Approbationsstudiengänge Psychotherapie sicherstellen. Das sieht der vorgestern vorgelegte Koalitionsvertrag vor. Die Ersatzkassen wollen dies aber nicht bezahlen, zeigte sich beim 4. Deutschen Psychotherapiekongress gestern in Berlin.

„Die Finanzierung der Weiterbildung sollte nicht aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen, denn das sind versicherungsfremde Leistungen“, sagte die Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen (vdek) Ulrike Elsner.

Der Aufwand der Weiterbildung müsse sich für die Weiterbildungspraxen finanziell niederschlagen, über die von den angehenden Fachpsychotherapeutinnen und -therapeuten geleisteten Therapiestunden hinaus, entgegnete hingegen Sabine Maur, Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Therapiestunden müssen in jedem Fall von der GKV gezahlt werden. Zusätzlich zu den Aufwendungen der Weiterbildungspraxen gibt es aber für die Supervision, Theorie und Selbsterfahrung der angehenden Fachpsychotherapeuten noch ungeklärten Finanzierungsbedarf. Diese Leistungen sollen an den Weiterbildungsinstituten angeboten werden, die seit langem auf eine Regelung zur Finanzierung warten.

„Ich sehe nicht, dass die psychotherapeutische Weiterbildung eine versicherungsfremde Leistung sein soll“, sagte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen. Eine qualifizierte ambulante Weiterbildung sei für Psychotherapeuten genauso wichtig wie für Hausärzte und Fachärzte.

Einigkeit beim Erstzugangsrecht zum Psychotherapeuten

Einig waren sich Psychotherapeuten, KBV und vdek hingegen hinsichtlich der Beibehaltung des Erstzugangsrechts zum Psychotherapeuten auch in einem Primärarztsystem, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen.

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV), Gebhard Hentschel, machte deutlich, dass der niedrigschwellige und überweisungsfreie Zugang der Patientinnen und Patienten zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung „nicht verhandelbar“ sei. Das qualifizierte Steuerungsinstrument sei hier die psychotherapeutische Sprechstunde.

„Der Zugang zur Psychotherapie muss sicherlich nicht über die primärärztliche Versorgung gesteuert werden“, sagte der KBV-Vorsitzende Gassen. Auch er bezeichnete die Sprechstunde zur Patientensteuerung als angemessen.

Die Krankenkassenvertreterin Elsner verdeutlichte: „Es ist zwar mehr Steuerung in der ambulanten Versorgung notwendig; wir sehen aber kein reines Hausarztmodell, sondern auch den direkten Zugang zu Psychotherapeuten und bestimmten Facharztgruppen.“ 

PB

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