Psychotherapieausbildung: Kritik an Approbationsstudium ohne Fachkunde

Berlin – In einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) fordert die Deutsche Fachgesellschaft für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (DFT) einen breiteren Diskurs über die Auswirkungen der geplanten Reform der Psychotherapieausbildung.
Vor allem befürchtet der Fachverband, dass durch die bislang vorgesehene Approbation bereits nach einem fünfjährigen Bachelor- beziehungsweise Masterstudium der Psychotherapie die „fachunkundige Öffentlichkeit“ getäuscht wird. Werde der bislang vorliegende Arbeitsentwurf zur Reform des Psychotherapeutengesetzes aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) nicht geändert, wüsste „zukünftig kein psychotherapiebedürftiger Mensch mehr, ob derjenige, der unter der Bezeichnung Psychotherapeut vor ihm sitzt, auch nachweislich Psychotherapie beherrscht.“
In dem Arbeitsentwurf heißt es: „Die Ausbildung (…) vermittelt die grundlegenden (…) Kompetenzen, die für eine eigenverantwortliche, selbstständige und umfassende psychotherapeutische Versorgung von Patienten aller Altersstufen (…) mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren erforderlich sind“. Hier werde nur die Ausbildung in wissenschaftlich anerkannten Verfahren „behauptet“, schreibt die DFT. Denn zum einen sei dieser Anspruch in einem zehn-semestrigen Psychotherapiestudium nicht erreichbar, zum anderen sei dann die anschließende fünfjährige Weiterbildung nicht erforderlich.
Fünfjährige Weiterbildung zum Erwerb der Fachkunde
Im Anschluss an das Studium soll in einer fünfjährigen ambulanten und stationären Weiterbildung die Fachkunde in mindestens einem wissenschaftlichen Verfahren und mit Spezialisierung auf Kinder und Jugendliche beziehungsweise Erwachsene erworben werden, die dann zur Niederlassung und selbstständigen Patientenversorgung berechtigt. So sieht es der BMG-Arbeitsentwurf vor, geht aber auf die Details nicht ein. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und diverse Berufsverbände haben das Ministerium indes aufgefordert, konkrete Regelungsvorschläge aufzuzeigen und sich zudem mit den Finanzierungskonzepten auseinanderzusetzen, die bisher vorliegen.
Bündnis gegen „halben“ Psychotherapeuten
Nach Einschätzung der DFT bestehen „berechtigte Zweifel“ daran, ob nach dem vorgesehenen Psychotherapiestudium, „die berufsrechtlich uneingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung von Psychotherapie (Approbation) erteilt werden kann“. Auch das „Bündnis für die Sicherung der Qualität der Psychotherapie“ setzt sich dafür ein, dass „kein neuer Heilberuf eines medizinisch wie psychotherapeutisch inkompetenten ‚halben Psychotherapeuten‘ entsteht“. Eine Vielzahl von Verbänden, Institutionen und Einzelpersonen haben sich dem Bündnis angeschlossen (www.bsaq.de).
Ärzteschaft und Krankenkassen mit einbeziehen
Die DFT fordert eine breite gesellschaftliche Auseinandersetzung in der weiteren Debatte um die Reform der Psychotherapieausbildung. „Die unmittelbar betroffene Ärzteschaft und speziell die 23.000 ärztlichen Kollegen, die eine psychotherapeutische Fachkunde besitzen, wie auch die gesetzlichen Krankenkassen, sind bisher nur unzureichend einbezogen worden“, heißt es in dem Brief an Minister Gröhe.
Auch der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), hält es für notwendig, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Ausbildung und Kompetenz zwischen ärztlichen Psychotherapeuten und den Angehörigen der nach der Reform aus- und weitergebildeten Psychotherapeuten zu diskutieren und auszutarieren.
Das BMG fordert der mit ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten gemischte Verband auf, in Bezug auf die Namensgebung des neuen Berufes zu einer Lösung zu kommen, „die möglichst hohe Transparenz für die Patienten darüber darstellt, welche Kompetenzen sie bei dem Psychotherapeuten vorfinden“. In dem Arbeitsentwurf wird die Berufsbezeichnung bislang ausgeklammert.
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