Ärzteschaft

Ausbildungsreform: Psychotherapeuten wehren sich gegen Stimmungsmache

  • Freitag, 1. September 2017

Berlin – Ein vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegtes Modell zur zukünf­tigen Psychotherapeutenausbildung ist vielfach auf Kritik gestoßen. Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV), der Bundesverband der Vertrags­psychothera­peuten (bvvp) und die Vereinigung analytischer Kinder- und Jugend­lichenpsychothera­peuten (VAKJP) haben sich nun hinter das Vorhaben des Ministeriums gestellt.

Ziel der Reform sei keineswegs, wie vom Bundesverband Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (BDPM) behauptet, eine „grundlegende Neuordnung des Gesundheitswesens auf weltweit einmaliger experimenteller Basis“, die den „Gesund­heits- und Verbraucherschutz mehr berührt als der Diesel- und Pestizidskandal“, erklär­ten die drei Verbände. Der BDPM lehnt den Arbeitsentwurf eines Psychotherapeuten­ausbildungsreformgesetzes, den das BMG am 20. Juli vorgelegt hat, grundlegend ab.

Ebenso wenig handele es sich aus Sicht von DPtV, bvvp und VAKJP bei der Ausbil­dungs­reform um eine „Mogelpackung“, noch werde ein „Straftatbestand legalisiert“. Das hatte das „Bündnis zur Sicherung der Qualität in der Psychotherapie“, ein Zusam­menschluss von Vertretern der Ausbildungsinstitute, auf seiner Homepage geschrieben.

Stimmung mit „demagogischen Begrifflichkeiten“

Die im BMG-Arbeitsentwurf eines Psychotherapeutenausbildungsreformgesetzes vom 20. Juli enthaltenen Vorschläge des BMG entsprächen in weiten Teilen den Eckpunkten, die der Deutsche Psychotherapeutentag mit großen Mehrheiten mehrmals befürwortet habe, schreiben DPtV, bvvp und VAKJP in einer gemeinsamen Pressemitteilung. „Wir wundern uns, mit welchen demagogischen Begrifflichkeiten hier Stimmung gegen fundierte Überlegungen des BMG und der Profession der Psychologischen Psychothera­peuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gemacht wird“, heißt es weiter.

Das BMG schlägt ein Studium vor, das gezielter als die jetzigen Studiengänge auf die psychotherapeutische Tätigkeit vorbereite, erläutern die drei Verbände. Sowohl wissen­schaftliche als auch praktische Qualifizierung müssten mit dem Abschluss eines Master-Studiums sowie dem Ablegen eines Staatsexamens nachgewiesen werden. Im Anschluss daran ist eine Approbation vorgesehen. Erst die anschließende Spezialisie­rung in einer fünfjährigen Weiterbildung führe zur Erteilung der Fachkunde und ermög­liche die selbstständige Tätigkeit in eigener Praxis und die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, analog der ärztlichen Aus- und Weiterbildung.

Zukünftig höhere Anforderungen als jetzt

„Was mag die Motivation hinter der Verunglimpfung der Reform sein?“, fragen die Verbände. Sowohl das Studium als auch die Weiterbildung sollen zukünftig höhere Anforderungen als jetzt erfüllen. Es handele sich um eine Reform innerhalb der seit 1999 bestehenden Berufe der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Den Verbänden zufolge sind allerdings noch verschiedene Fragen offen, insbesondere zur zukünftigen Berufsbezeichnung, die im Arbeitsentwurf noch ausgeklammert ist. DPtV, bvvp und VAKJP stellten in ihrer Mitteilung klar, dass auch künftig „keine Verwechslungen mit psychotherapeutisch tätigen Ärzten möglich“ sein dürfen.

PB

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