Ausbildungsreform: Psychotherapeuten wehren sich gegen Stimmungsmache
Berlin – Ein vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegtes Modell zur zukünftigen Psychotherapeutenausbildung ist vielfach auf Kritik gestoßen. Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV), der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) und die Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (VAKJP) haben sich nun hinter das Vorhaben des Ministeriums gestellt.
Ziel der Reform sei keineswegs, wie vom Bundesverband Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (BDPM) behauptet, eine „grundlegende Neuordnung des Gesundheitswesens auf weltweit einmaliger experimenteller Basis“, die den „Gesundheits- und Verbraucherschutz mehr berührt als der Diesel- und Pestizidskandal“, erklärten die drei Verbände. Der BDPM lehnt den Arbeitsentwurf eines Psychotherapeutenausbildungsreformgesetzes, den das BMG am 20. Juli vorgelegt hat, grundlegend ab.
Ebenso wenig handele es sich aus Sicht von DPtV, bvvp und VAKJP bei der Ausbildungsreform um eine „Mogelpackung“, noch werde ein „Straftatbestand legalisiert“. Das hatte das „Bündnis zur Sicherung der Qualität in der Psychotherapie“, ein Zusammenschluss von Vertretern der Ausbildungsinstitute, auf seiner Homepage geschrieben.
Stimmung mit „demagogischen Begrifflichkeiten“
Die im BMG-Arbeitsentwurf eines Psychotherapeutenausbildungsreformgesetzes vom 20. Juli enthaltenen Vorschläge des BMG entsprächen in weiten Teilen den Eckpunkten, die der Deutsche Psychotherapeutentag mit großen Mehrheiten mehrmals befürwortet habe, schreiben DPtV, bvvp und VAKJP in einer gemeinsamen Pressemitteilung. „Wir wundern uns, mit welchen demagogischen Begrifflichkeiten hier Stimmung gegen fundierte Überlegungen des BMG und der Profession der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gemacht wird“, heißt es weiter.
Das BMG schlägt ein Studium vor, das gezielter als die jetzigen Studiengänge auf die psychotherapeutische Tätigkeit vorbereite, erläutern die drei Verbände. Sowohl wissenschaftliche als auch praktische Qualifizierung müssten mit dem Abschluss eines Master-Studiums sowie dem Ablegen eines Staatsexamens nachgewiesen werden. Im Anschluss daran ist eine Approbation vorgesehen. Erst die anschließende Spezialisierung in einer fünfjährigen Weiterbildung führe zur Erteilung der Fachkunde und ermögliche die selbstständige Tätigkeit in eigener Praxis und die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, analog der ärztlichen Aus- und Weiterbildung.
Zukünftig höhere Anforderungen als jetzt
„Was mag die Motivation hinter der Verunglimpfung der Reform sein?“, fragen die Verbände. Sowohl das Studium als auch die Weiterbildung sollen zukünftig höhere Anforderungen als jetzt erfüllen. Es handele sich um eine Reform innerhalb der seit 1999 bestehenden Berufe der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Den Verbänden zufolge sind allerdings noch verschiedene Fragen offen, insbesondere zur zukünftigen Berufsbezeichnung, die im Arbeitsentwurf noch ausgeklammert ist. DPtV, bvvp und VAKJP stellten in ihrer Mitteilung klar, dass auch künftig „keine Verwechslungen mit psychotherapeutisch tätigen Ärzten möglich“ sein dürfen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: