Qualitätsinstitut: Regierung lehnt Forderung des Bundesrates nach mehr Mitsprache ab
Berlin – Der Bundesrat hat ein Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Bereich der Qualitätssicherung gefordert. Das geht aus der Stellungnahme des Bundesrates zum GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes (GKV-FQWG) hervor (Drucksachen-Nummer 18/1579), das der Bundestag Anfang Mai in erster Lesung beraten hat. „Gerade im Bereich der Qualitätssicherung greifen viele Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses in Länderzuständigkeiten ein“, heißt es in der Stellungnahme. „Beispielhaft seien hier die Krankenhausplanung und die Ausbildung von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und –pflegern genannt.“
In ihrer Gegenäußerung hat die Bundesregierung erklärt, sie wolle in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform prüfen, ob ein Mitberatungsrecht der Länder im G-BA im Bereich der Qualitätssicherung möglich sei, sofern Beschlüsse des G-BA die Planungshoheit der Länder berührten. Vorgesehen sei, dass sich die Qualitätssicherungsmaßnahmen des G-BA künftig auch auf die Krankenhausplanung der Länder auswirkten. Für den ambulanten Bereich lehnte die Bundesregierung ein Mitberatungsrecht jedoch ab.
Auch die meisten anderen Vorschläge des Bundesrates unterstützte die Regierung nicht, zum Beispiel den Vorschlag, dass die Bundesländer die künftig vom noch zu gründenden Qualitätsinstitut zu erstellenden vergleichenden Übersichten über die Qualität in deutschen Krankenhäusern erhalten sollen, bevor diese im Internet veröffentlicht werden. Der tatsächliche Mehrwert eines etwas früheren Erhalts der Informationen für die jährlich zu treffenden Planungsentscheidungen sei nicht ersichtlich, heißt es in der Gegenäußerung.
Die Bundesregierung lehnte zudem den Vorschlag des Bundesrates ab, Methoden und Indikatoren zur Bewertung der Qualität von Krankenhausleistungen zu entwickeln, die für die Krankenhausplanung verwendet werden könnten. Über die Verknüpfung von Qualität und Krankenhausplanung solle die Bund-Länder-Arbeitsgruppe beraten.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme darüber hinaus gefordert, dass auch die Bundesländer zu den Organisationen gehören sollen, die Aufträge an das Qualitätsinstitut anstoßen dürfen.
Auch diesem Vorschlag stimmt die Regierung nicht zu. „Vor dem Hintergrund der begrenzten Ressourcen des Instituts und der Fülle anstehender Aufgaben hat sich die Institutsarbeit auf die aktuell beim G-BA zu beratenden Themen zu konzentrieren“, heißt es in ihrer Gegenäußerung. Auch ein unmittelbares Auftragsrecht der Länder gegenüber dem Institut unterstütze die Regierung nicht, da dies zu „möglichen Priorisierungskonflikten“ führe.
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