Politik

Qualitätsmerkmale für gute Patientenversorgung

  • Montag, 15. Juni 2015

München/Berlin – Kliniken sollten sich an elf Qualitätsmerkmalen orientieren, um ihr Risikomanagement zu verbessern. Das empfiehlt das Zertifizierungsunternehmen TÜV Süd. Die elf Merkmale basieren auf der sogenannten Gesundheitsnorm Din EN 15224, die wiederum auf das Qualitätsmanagementsystem Din EN ISO 9001 beruht.

Die elf Qualitätsmerkmale sehen zunächst eine „angemessene, richtige Versorgung“ des Patienten vor. Das bedeutet, dass eine medizinische Fachperson über die richtige Versorgung urteilt. Möchte ein Patient beispielsweise ein neues Hüftgelenk, weil er Schmerzen hat, muss der Arzt abwägen, ob diese Behandlung notwendig ist oder ob eine konservative Behandlung zum Beispiel mittels Physiotherapie ausreicht. Die Behandlung soll ausschließlich auf den Patienten ausgerichtet sein und nicht auf die Wirtschaftlichkeit der Einrichtung. Trotzdem ist ein bestmögliches Verhältnis zwischen Ressourceneinsatz und Ergebnis ist das Ziel.

Bei Entscheidungen über Behandlungsmethoden wird außerdem die „Einbeziehung des Patienten“ gefordert, da dieser über alle Möglichkeiten informiert werden soll. Gibt es Alternativen bei der Heilmethode, muss der Arzt den Patienten darüber aufklären und dessen Wunsch im Entscheidungsprozess mit berücksichtigen.

Bei der Behandlung des Erkrankten sollte eine „Kontinuität der Versorgung“ gewährleistet sein. Idealerweise werden dem Patienten lückenlose Verlegungs- und Versorgungsberichte mitgegeben, damit eine nahtlose Betreuung möglich ist.

Eine gute Versorgung ist zudem von „Rechtzeitigkeit und Zugänglichkeit“ sowie von „Verfügbarkeit“ sowie „Gleichheit“ abhängig. Letzteres bedeutet, dass bei gleichem Schweregrad der Erkrankung die gleiche Behandlung zu gewährleisten ist – unabhängig von Faktoren wie Geschlecht, Religion, Berufsstatus oder medizinisches Vorwissen des Patienten.

Des Weiteren fordert der Kriterienkatalog eine „evidenzbasierten/ wissensbasierten Versorgung“, um die „Wirksamkeit“ zu gewährleisten. Außerdem müssen die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Auswirkung eines Risikos evaluiert und ausgewertet werden. Daraus sind Maßnahmen zu entwickeln, um die Eintrittswahrscheinlichkeit zu verringern. „Generell dienen die elf Qualitätsmerkmale der Gesundheitsversorgung als hilfreicher Leitfaden für Krankenhäuser und Arztpraxen. Sie gehen auf das Qualitätsmanagement in solchen Institutionen besonders ein und bieten nützliche Informationen um dieses zu verbessern“, meint der TÜV Süd.

Die hohe Versorgungsqualität einer Einrichtung ist jedoch auch maßgeblich davon abhängig, dass genügend Personal für die Betreuung und Zuwendung zum Patienten vorhanden ist. „Eine sichere Behandlung ist letztlich nur dort möglich, wo das ärztliche und pflegerische Personal nicht über Gebühr belastet wird“, betont der Präsident der Ärztekammer Berlin, Günther Jonitz, und kritisiert in diesem Zusammenhang den jetzt beschlossenen Kabinettsentwurf des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG). „Daraus resultieren im günstigsten Fall drei Schwestern oder Pfleger mehr pro Klinik. Das ist Alibipolitik reinsten Wassers und wird an der dramatischen Personalsituation in vielen deutschen Kliniken nichts ändern“, so der Kammerpräsident.

hil

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