Qualitätssicherung gehört zum professionellen Selbstverständnis
Berlin – „Qualitätssicherung gehört zum professionellen Selbstverständnis der Ärztinnen und Ärzte“, erklärte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, zum Auftakt des Symposiums „Ergebnisverbesserung durch Qualitätsmanagement“, das die BÄK im Rahmen ihrer Initiative zur Versorgungsforschung am Mittwoch in Berlin veranstaltete.
Kritiker sähen in der Qualitätssicherung vielfach nur ein Kontroll- oder Marketinginstrument, sagte Montgomery. Dabei sei sie ein wichtiges Instrument, um ökonomischen Fehlanreizen im Gesundheitswesen entgegenzuwirken. Die Verantwortung für Qualitätssicherung liegt nach Ansicht des BÄK-Präsidenten eindeutig bei den Ärztekammern, „denn die Akzeptanz der Ärzte für solche Maßnahmen ist unverzichtbar“. Zumal Qualitätssicherung entscheidend sei für die Patientensicherheit.
Die Experten befassten sich bei dem Symposium unter anderem mit der Analyse von Umsetzungsmängeln bei der Anwendung von medizinischen Leitlinien und mit Methoden des Qualitätsmanagements wie Peer Review-Verfahren oder Qualitätszirkeln. „Leitlinien sind ein Kernbaustein im Qualitätsmanagement“, erklärte Ina Kopp, Leiterin des AWMF-Instituts für medizinisches Wissensmanagement.
Damit diese aber auch praktisch angewendet würden, müssten sie aktuell, verständlich und lesbar sein, erklärte Kopp. Sie sprach sich darüber hinaus für eine bessere Finanzierung von Qualitätsmanagement-Programmen aus: „Wenn ich Qualität will, dann kostet das Geld.“
„An der Produktion von Leitlinien sind oft mehr als 20 Fachgesellschaften beteiligt“, sagte Achim Wöckel vom Universitätsklinikum Ulm. „Die Frage ist, lohnt sich der Aufwand?“ Im Rahmen eines Projekts zur Versorgungsforschung, das vom Bundesforschungsministerium gefördert wurde, hat er untersucht, wie sich die Anwendung von medizinischen Leitlinien auf das Überleben von Patientinnen auswirkt, die an einem Mammakarzinom erkrankt sind. Das Ergebnis: Das Gesamtüberleben verlängert sich.
Um Qualität messen zu können, forderten die Qualitätssicherungsexperten einmütig einen besseren Zugang zu den Routinedaten der Krankenkassen. „Der Datenschatz der Krankenkassen muss endlich wissenschaftlichen Einrichtungen zugänglich gemacht werden“, forderte Peter C. Scriba, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der BÄK.
Dass die kollegiale Beurteilung im Peer Review zur Qualitätsverbesserung beitragen kann, belegte Maria Eberlein-Gonska vom Universitätsklinikum Dresden. Die Verfahren, bei denen Krankenakten und Arbeitsabläufe analysiert und Verbesserungen erarbeitet würden, verliefen zwar teils emotional, „denn mir schaut jemand in die Karten“, erklärte die Ärztin. Die Akzeptanz sei aber meist groß, weil es darum gehe, das „Kerngeschäft“ zu betrachten.
„Es wird angeschaut, was ich als Arzt oder Ärztin jeden Tag tue.“ Die Folge solcher Kollegenbesuche: Die betroffenen Ärzte setzten sich erneut mit ihren Fällen auseinander. Als Beispiel führte Eberlein-Gonska ein Verfahren zu Todesraten nach Schlaganfall an. Im überprüften Klinikum seien zehn Prozent der Patienten trotz maximaler Therapie gestorben. „Da haben die verantwortlichen Ärzte selbst gesagt, das sei ein interessanter Fall für das Peer Review.“
Um den kollegialen Dialog und die konstruktive Kritik innerhalb eines solchen Verfahrens zu vermitteln, hat die BÄK ein Curriculum zur Fortbildung interessierter Ärzte erarbeitet. Das Fortbildungskonzept hebe dabei nicht nur auf die Vermittlung von theoretischem Wissen über PeerReview-Verfahren in der Medizin ab, sondern sehe auch ein intensives Training im Umgang mit Konflikten, Kritik und Widerstand sowie lösungsorientierte Gesprächsführung vor, so die BÄK.
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