Qualitätssicherung: Kontinuität im Gemeinsamen Bundesausschuss

Berlin – Nach dem Wechsel an der Spitze des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und damit auch der Zuständigkeit für Qualitätssicherung soll von der diesjährigen Konferenz Kontinuität in der internen und externen Qualitätssicherung ausgehen. Die 10. Qualitätssicherungskonferenz wurde zum ersten Mal von dem neuen unparteiischen Mitglied im G-BA, Elisabeth Pott, eröffnet.
„Ich sehe die kontinuierliche Weiterentwicklung des Erreichten als meine vorrangige Aufgabe an“, so Pott, die seit dem 1. Juli 2018 im G-BA ist und zu deren Aufgabenbereich auch das Thema Qualitätssicherung gehört. Sie wolle die langjährige Vorarbeit innerhalb des G-BA und der beteiligten Gremien nicht komplett umbauen, erklärte sie vor über 600 Fachbesuchern.
Stärker die Sicht der Patienten einbringen
„Darüber hinaus möchte ich Impulse zur weiteren Verbesserung unserer Prozesse und Verfahren setzen“, so Pott weiter. Für die künftige Ausrichtung der Qualitätssicherung gehören für Pott die Stichworte „Empowerment, Partizipation und Nachhaltigkeit“ dazu. So wolle sie überlegen, wie man stärker die Sicht der Patienten in die Prozesse der Qualitätssicherung einbringen könne. Die Partizipation für Patienten solle auch durch Patientenbefragungen gewährleistet werden. Dafür bereite das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) entsprechende Fragebögen vor, so Pott.
Die frühere Chefin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mahnte auch, dass mehr über die Arbeit des G-BA in der Öffentlichkeit bekannt werden müsse. Sie wolle sie sich künftig dafür einsetzen, dass das Gremium aus dem Ruf des „geheim tagenden Zirkels“ herauskomme, so Pott bei ihrer ersten Qualitätssicherungskonferenz.
An die Grenzen stoßen Statistiken zu Qualitätsmessungen immer wieder, belegte Max Geraedts von der Universität Marburg in seinem Vortrag. Dies gelte für Indikatoren bei der Qualitätsmessung ebenso wie für die Mindestmengen. Hier gebe es Kliniken, die weiterhin Operationen durchführen, obwohl sie seit Jahren die Mindestmengen nicht erreichen oder „zufällig immer punktgenau die Zahl treffen.“ Nach dem Beschluss für eine Mindestmenge seien die Anreize, genau die Prozedur öfter durchzuführen, deutlich höher, so Geraedts. Daran sollten die Mitglieder des G-BA denken, wenn sie weitere Mindestmengenregelungen beschließen, so Geraedts.
Außerdem müsse es aus der Sicht des Institutsleiters für Versorgungsforschung und Klinische Epidemiologie einen stärkeren Einsatz für den Nutzwert von Qualitätsberichten geben. Die Berichte über Qualität im stationären Sektor würden weder von Ärzten noch von Patienten gelesen. Nach seinen Studien gehen „Patienten gerne wieder in ein Krankenhaus, in dem sie vorher schon einmal waren und überlebt haben“, so Geraedts.
Vertragsärzte als Nutzer der Qualitätsberichte gewinnen
Außerdem: „Viele Patienten haben keine Zeit, sich die Qualitätsberichte der Krankenhäuser durchzulesen.“ Da zwischen Diagnose, Einweisung und Aufnahme in ein Krankenhaus oftmals nur sieben Tage liegen, hätten Patienten in der Zeit anderes zu organisieren. Außerdem seien die Berichte derzeit noch zu unverständlich. Daher plädierte er dafür, die Nützlichkeit künftig deutlich zu steigern, „und zwar nicht nur dafür, zu schauen, ob das Nachbarhaus besser ist.“ Er warb dafür, besonders niedergelassene Ärzte als Nutzer der Berichte zu gewinnen.
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