Politik

Quarantäne in Bayern wird wieder verlängert

  • Dienstag, 2. November 2021
/Anna Lurye, stock.adobe.com
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München – In Bayern gelten wieder verlängerte Coronaquarantänezeiten. Enge Kontaktpersonen eines mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Menschen müssen vom 2. November an wieder mindestens sieben Tage isoliert leben, bevor sie sich mit einem PCR- oder Antigenschnelltest freitesten können.

Auch dürfen sie keine typischen Krankheitszeichen für COVID-19 haben. Bisher war das Freitesten nach fünf Tagen Quarantäne möglich. Als Gründe für die strengeren Regeln wurden unter anderem die sprunghaft gestiegenen Infektionszahlen genannt.

Zudem habe sich bei einer Quarantänedauer von fünf Tagen gezeigt, dass sich die Infektionsketten häu­fig nicht unterbrechen ließen, heißt in der neuen Allgemeinverfügung. „Dies ist darin begründet, dass häu­fig Infektionen erst nach dem fünften Tag oder später nachgewiesen werden können.“ Die Inkuba­tionszeit betrage bis zu 14 Tage.

In Regionen mit vielen Infektionen könne die zuständige Kreisverwaltungsbehörde auch von den Vor­ga­ben abweichen, hieß es. Die Quarantänedauer von engen Kontaktpersonen dürfe etwa per Allgemein­verfügung verlängert werden. „Dies kann beispielsweise durch das Entfallen der Möglichkeit der vor­zeitigen Freites­tung aus der Quarantäne für enge Kontaktpersonen erfolgen.“

Für vollständig Geimpfte und Genesene mit einer Impfung, die mittels PCR-Methode positiv auf das Virus getestet wurden, ist nun ebenfalls eine mindestens siebentägige Quarantäne vorgeschrieben. Erst dann sei ein Freitesten möglich, insofern sie keine Symptome hätten.

dpa

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