Vermischtes

Querschnittsgelähmt: Schmerzensgeld nach Rückenoperation

  • Donnerstag, 23. Januar 2020
/cunaplus, stock.adobe.com
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München – Eine junge Frau, die nach Behandlungsfehlern infolge einer Rücken-OP quer­schnittsgelähmt ist, bekommt 500.000 Euro Schmerzensgeld von der Klinik. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München heute entschieden.

Die heute 27-Jährige hatte sich im Jahr 2008 wegen einer Skoliose in einer Klinik in Schles­wig-Holstein operieren lassen. Die Operation verlief nach Angaben des Gerichts wie geplant, in der Folge kam es allerdings zu Komplikationen.

Nach einem Kreislaufzusammenbruch sollte ihr nach der OP ein Katheter in eine Vene eingeführt werden. Er landete allerdings im Spinalkanal – was den behandelnden Ärzten zunächst nicht einmal auf Röntgenbildern auffiel. Am nächsten Morgen konnte die Pa­tien­tin ihre Beine nicht mehr bewegen. Sie ist seither vom vierten Halswirbel an gelähmt.

„Die Klägerin hat ihr Geh- und Stehvermögen vollständig eingebüßt und auch die Beweg­lichkeit der Arme und Hände ist stark eingeschränkt“, teilte das Gericht mit. „Weil wir meh­­rere Fehler in einer Kette sehen, behandeln wir sie in der Summe als grob“, begrün­dete der Vorsitzende Richter das Urteil.

Das Landgericht Traunstein, das in erster Instanz zuständig war, weil die Klinikgesell­schaft ihren Sitz am Chiemsee hat, hatte der Klägerin 430.000 Euro und eine Schmer­zens­geld-Rente von 1.500 Euro pro Quartal zugesprochen.

Diese Entscheidung änderte das OLG nun ab. Einen Grund für eine Rente sah der Senat nicht. „Wir haben das eher zusammengefasst.“ Zusätzlich zu den 500.000 Euro hat die Klägerin nun auch Anspruch auf Zinsen in Höhe von rund 250.000 Euro.

dpa

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